Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(190 ) 
M 64) Bekanntmachung, 
die Wiederaufhebung der Bestätigung des Altenbacher Braunkohlenbauvereins 
betreffend; 
vom Oten September 1853. 
D. sich bei deshalb angestellten Erörterungen gezeigt hat, daß Antheilscheine im Sinne 
von 96 2 und 5 des unterm böten Juni 1850 bestätigten Altenbacher Braunkohlenbau- 
vereins (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1850, Seite 175), welchen die recht- 
liche Natur von Actien zukäme, niemals ausgestellt worden sind, und daß somit die Vor- 
aussetzung für das Bestehen eines Actienvereins auf Grund der bestätigten Statuten nicht 
eingetreten ist, so hat es sich als nothwendig ergeben, die, wie obengedacht, den Statuten 
des Altenbacher Braunkohlenbauvereins ertheilte Bestätigung wieder aufzuheben und wird 
solches hierdurch im Einverständnisse mit dem Justizministerium öffentlich bekannt gemacht. 
Dresden, am hten September 1853. 
Ministerium des Innern. 
Freiherr von Beust. 
Demuth. 
  
  
Letzte Absendung: am 22sten September 1853.
	        
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