Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

(XXII ) 
  
Tarif, s. Zolltarif. 
Telegraphenstationen, hiesige, — deren Verbindung mit denen der Schweiz 
— deren Verbindung mit denen Belgiens und Frankreichs 
Telegraphische Correspondenz innerhalb Sachsens, amtliche, — Erms- 
ßigung der Gebühren dabei 
— allgemeine, — Bestimmungen über Benutzung des Betriebstelegra- 
phen der Sacchsisch-Böhmischen und der Sichsich- Schlesischen Staats- 
eisenbahn für selbige 
— Ermäßigung der Gebühren dabei. 
— Eröffnung des Betwiebstelegraphen der Gbemns-- T Siaats- 
eisenbahn für selbige ... 
Tharandt, Forstacademie, — welche Realschulen Reifezeugnisse über die wis— 
senschaftliche Vorbildung der daselbft Aufzunehmenden ausstellen können 
Transport von Schüblingen, Sträflingen und Correctionärs — inwiefern 
dabei auf die Sonn= und Festtagsfeier Rücksicht zu nehmen ist 
Trennstücke — ob und inwieweit die auf selbigen haftenden Oblastenan- 
theile zur Ablösung gelangen können ....... 
Türkei, s. Ottomannische Pforte. 
U., 
Ueberfahrtsverträge, mit Auswanderern abzuschließende, — welche Er- 
fordernisse selbige enthalten müssen . 
Uebergangsabgabe von dem in das Großherzogihum Hessen aus anderen 
Zollvereinsstaaten eingehenden Biere — wird erhöht .. 
von Wein und Tabak — Vertrag zwischen einigen Zolloereinsstaaten 
über deren Gemeinschaftlichkeit · 
Uebergangssteuer, von dem im Königreiche Württemberg aus anderen 
Vereinsstaaten eingehenden Branntweine und Malze zu entrichtende, 
— deren Erhöhung ..... 
auf welchen Straßen die Einfuhr von Branntwein, Wein, Obstmost, 
Bier und Malz nach dem Königreiche Württemberg erfolgen soll 
Unmündige, ohne Begleitung ihrer Aeltern nach überseeischen Häfen rei- 
sende, — sind von den Auswanderungsagenten nicht zu befördern 
Untersuchungen, gegen Militärpersonen wegen gemeiner Verbrechen ver- 
hängte, — aus welchen Gründen die Untersuchungsgerichte zuvörderst 
die persönlichen Verhältnisse solcher Angeschuldigten zu erörtern haben 
Unterthanen, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende, hülfs- 
bedürftige, erkrankte oder verstorbene, — Vertrag der hiesigen Re- 
gierung mit mehreren anderen deutschen Regierungen über deren ge- 
genseitige Verpflegung und Beerdigung . 
V. 
  
Verbrechen, gemeine, — aus welchen Gründen die Untersuchungsgerichte zu— 
vörderst die persönlichen Verhältnisse der Militärpersonen zu erörtern 
haben, wenn letztere wegen derselben zur Untersuchung gezogen werden 
Verbrecher, mit Ungeziefer behaftete, — sind vor deren Einlieferung in die 
  
Straf= und Correctionsanstalten einer Reinigung zu unterwerfen 
Tag. 
10 Febr. 
6 Mai 
15 Jan. 
21 Juli 
y n 
19 Aug. 
13 Oct. 
25 Mai 
14 Noo. 
28 Juli 
3 Jan. 
31 Jan. 
18 Juni 
1852. 
29 Dec. 
1853. 
(11 Febr. 
(29 Aug. 
3 Jan. 
29 März 
17 Nov. 
29 März 
25 Aug. 
  
  
Seite. 
27 
75 
156 fg. 
157 fg. 
169 
198 
78 
263 
164 fg. 
2 fg. 
18 fg. 
80, 143 fg. 
172 
— — — — — 
  
Paragraph. 
1 —9 
1—3 
1—7 
1 — 10 
1—3 
1—6 
1 — 10
	        
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