(196 )
. 70) Bekanntmachung
wegen des Beitritts innengedachter Regierungen zu der, der allgemeinen Münz-
convention vom 30sten Juli 1838 Ssub B angefügten besonderen protocollari-
schen Uebereinkunft vom nämlichen Tage;
vom 7ten October 1853.
M Bezugnahme auf Artikel 14 des unterm 1 Sten Juni dieses Jahres (Seite 79
des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1853) bekannt gemachten, die Fortdauer
und Erweiterung des Zoll= und Handelsvereins betreffenden Vertrags sub A, wird hier-
durch annoch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
die Regierungen des Königreichs Hannover und des Großherzogthums Oldenburg
zugleich der, der allgemeinen Münzconvention vom 30sten Juli 1838 sub B angefügten
besonderen protocollarischen Uebereinkunft vom nämlichen Tage (Seite 10 des Gesetz-
und Verordnungsblattes vom Jahre 1839) mit beigetreten sind.
Dresden, am 7ten October 1853.
Finanz-Ministerium.
Behr.
Geuder.
. 71) Verordnung,
die Bestellung von Commissarien zu Landtagswahlen betreffend;
vom 6ten October 1853.
Nehem der Justizamtmann Edler zu Wolkenstein, welcher früher als Vorstand des
Justizamtes zu Zwickau mit Leitung der im 1 Sten bäuerlichen Landtagswahlbezirke erfor-
derlichen Neuwahl eines Abgeordneten und seines Stellvertreters beauftragt gewesen,
Cetr. Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1 Aten December 1852, Gesetz-
und Verordnungsblatt von 1852, Seite 335) wegen seiner immittelst erfolgten Ver-
setzung von Zwickau nach Wolkenstein auf sein Ansuchen des gedachten Auftrags wieder
enthoben und an seiner Stelle zu Fortstellung des Wahlgeschäfts in dem genannten Bezirke
der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau,
demnächst aber zu Veranstaltung der immittelst nöthig gewordenen Neuwahl eines Stell-
vertreters des einen der beiden Landtagsabgeordneten der Stadt Dresden
der Director des Landgerichts zu Dresden, Hofrath Damm,