Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1853. (19)

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1. 
Kreis. 
(22 ) 
Branntwein, Bier und Malz im Königreiche Württemberg diejenigen Straßen bestimmt 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
□ 
Verzeichniß 
der im Königreiche Württemberg bestehenden Uebergangsstationen für den Verkehr 
mit controle= und übergangssteuerpflichtigen Gegenständen und Bezeichnung der 
zur Abfertigung zuständigen Grenzacciseämter. 
2. 
Uebergangsstationen. 
(Grenzacciseämter.) 
3. 
Cameralamt. 
sind, welche durch die in der Beilage O, Spalte 2, verzeichneten Grenzorte führen. 
Dresden, am 1 1ten Februar 1853. 
Schäfer. 
4. 
Oberamt. 
  
Neckarkreis. 
Massenbachhausen. 
Ochsenberg. 
Schweigern. 
Stetten. 
Fürfeld. 
Untereifisheim. 
Heimsheim. 
Merklingen. 
Wimsheim. 
Derdingen. 
Enzberg. 
Knittlingen. 
Oelbronn. 
Sternenfels. 
Wurmberg. 
  
Heilbronn für die Was- 
serstraße des Neckars. 
. 
2 
Heilbronn. 
/ 
berbes 
I 
Maulbronn. 
  
  
Brackenheim. 
Heilbronn. 
Leonberg. 
Maulbronn.
	        
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