Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

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36) Verordnung, 
den Beitritt der Großherzoglich Badischen Regierung zu dem zu Eisenach unter 
dem 11ten Juli 1853 abgeschlossenen Staatsvertrage betreffend; 
vom 29sten April 1854. 
Des Ministerium des Innern macht andurch zur Nachachtung bekannt, daß nunmehr 
auch die Großherzoglich Badische Regierung dem zwischen der Königlich Sächsischen 
und mehreren anderen deutschen Regierungen wegen gegenseitiger Verpflegung erkrankter 
und Beerdigung verstorbener Angehöriger des anderen Staats zu Eisenach unter dem 
1 Iten Juli vorigen Jahres abgeschlossenen Staatsvertrage, wie solcher durch Verordnung 
vom 1 Tten November vorigen Jahres, Seite 265 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom Jahre 1853 veröffentlicht worden, beigetreten ist. 
Dresden, den 29#sten April 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. Eppendorf. 
37) Verordnung, 
eine Ergänzung der Bestimmungen über die Benutzung der Staatstelegraphen 
betreffend:; 
vom 27sten April 1854. 
Mechvem die im § 17 der die Benutzung der Staatstelegraphen betreffenden Allerhöchsten 
Verordnung vom 13ten September 1850 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 227) 
vorbehaltene Bestimmung darüber, wem in Ansehung der weiter zu eröffnenden Staats- 
telegraphenbüreaus die Entscheidung über eine Seiten der letzteren verweigerte Annahme 
und Beförderung von Privatdepeschen zustehen solle, beziehungsweise auf Grund einer 
deshalb mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Regierung getroffenen Vereinbarung, 
dahin erfolgt ist, daß dießfällige Beschwerden hinsichtlich des Telegraphenbüreaus zu Riesa 
an den Kreisdirector zu Dresden oder dessen Stellvertreter, hinsichtlich des Telegraphen- 
büreaus zu Zwickau an den Kreisdirector daselbst oder dessen Stellvertreter, bezüglich des 
Telegraphenbüreaus zu Chemnitz aber an den Amtshauptmann daselbst und, soviel das 
Telegraphenbüreau zu Altenburg betrifft, an den Vorsitzenden des Herzoglichen Mini- 
steriums daselbst zu richten sind; 
So wird Solches zu Jedermanns Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, den 2 7sten April 1854. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Opelt. 
 
	        
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