Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

  
Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
136# Stück vom Jahre 1854. 
  
  
  
72) Verordnung, 
den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabmkate 
betreffend; 
vom 26sten September 1854. 
In Folge einer unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten weiter getroffenen Vereinbarung 
wird, mit Allerhöchster Genehmigung, hierdurch bekannt gemacht, daß die, in Folge der 
Verordnungen vom gten September und 2 Osten October vorigen Jahres (Seite 181 und 
201 des Gesetz= und Verordnungsblattes desselben Jahres), bis zum letzten Tage des 
jetzigen Monats eingestellte Erhebung des Eingangszolls für Getreide und Hülsenfrüchte, 
Mehl daraus und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und geschälte Körner, 
Graupe, Gries und Grütze, gestampfte oder geschälte Hirse, 
bis Ende December dieses Jahres 
ausgedehnt worden ist. 
Hiernach haben sich die Zoll= und Steuerbehörden und alle Betheiligte zu achten. 
Dresden, am 26sten September 1854. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. 
Schäfer. 
  
Letzte Absendung: am 30sten September 1834. 
1851. 20
	        
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