Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(AIlI ) 
  
Reisende — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegensei- 
tiger Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten 
des vormaligen Steuervereins 
— Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben; wi- 
schen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Knigreiche bel- 
gien getroffenen Bestimmungen 
Regquisitionen, von gewissen ausländischen Gerichtsbehörden an hiesige Ge— 
richtsbehörden erlassene, — inwiefern die diesseitigen Gerichtsbehörden 
bei Zweifeln und in gewissen Fällen, ehe sie den Requisitionen nach- 
gehen, Bericht an das Justizministerium;z zu erstatten haben 
— in Criminal= und Polizeistrafsachen — Uebereinkunft mit der Fürstl. 
Reußischen älterer und jüngerer Linie, der Herzogl. Sachsen-Alten- 
burgischen, der Kurfürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Wei- 
marischen und Herzogl. Sachsen- Coburg= Gothaischen Regieruns, wegen 
kostenfreier Erledigung derselben 
Reuß, älterer und jüngerer Linie, Fürstenthümer, — Uebereinkunft mit den dasi- 
gen Regierungen wegen kostenfreier Erledigung von Regquisitionen in 
Criminal= und Polizeistrafsachen ...... 
Revisionsverfahren auf der Elbe — anderweiter Vertrag hierüber zwi— 
schen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg- 
Schwerin 
Riesa, Stadt, — wem die Entscheidung über Beschwerden gegen das dasige 
Staatstelegraphenbüreau zustehen soll 
— .Jüterbogker Zweigeisenbahn — Concessionirung der Berlin- 
Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Baue und Betriebe derselben. 
S. 
Sachwalter, s. Advocaten. 
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — welche Straßen beim übergangs- 
abgabepflichtigen Verkehre mit Bier und Branntwein nach diesem Für- 
stenthume und von letzterem nach einzelnen Zollvereinsstaaten inne zu 
halten sind 
— Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen über- 
geführten Biere und Branntweine 
Schiffe, s. Damyfschiff 
Schiffs führer — deren Verpflichtung zur Rückgabe der ihnen ausgefertigten 
und später ungültig gewordenen Schiffspatente . 
Schiffsmannschaften, auf Elbschiffen oder Flossen angenommene, — Ein- 
führung von Dienstzeugnißbüchern für selbige 
Schriften, unfrankirte, von Privatpersonen an Gerichtsbehörden eingehende, 
— inwiefern letztere zur Wiedereinziehung des dafür verlegten Portos 
mittelst Postvorschusses befugt sind . .. .. 
—Volkssclriften 
  
Tag. 
1854. 
7 Jan. 
19 Jan. 
18 Febr. 
24 März 
10 April 
27 Mai 
10 Juli 
#4 Aug. 
6 Oct. 
(24 März 
10 Juli 
10 März 
27 April 
14 Mai 
(14 Jan. 
131 Jan. 
7v - 
20 Juni 
20 Juni 
1 Mai 
  
Seite. 
22 
25 fg. 
69 
—.o 
95 fg. 
126 fg. 
149 fg. 
163 fg. 
190 fg. 
91 fg. 
149 fg. 
76 fg. 
100 
104 fg. 
18fg. 
27 fg. 
19 
133 fg. 
134 fg. 
101 
  
Paragraph. 
1—14
	        
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