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Reisende — Ausdehnung der zwischen den Zollvereinsstaaten wegen gegensei-
tiger Behandlung derselben bestehenden Bestimmungen auf die Staaten
des vormaligen Steuervereins
— Wiederaufhebung der wegen gegenseitiger Behandlung derselben; wi-
schen den Staaten des deutschen Zollvereins und dem Knigreiche bel-
gien getroffenen Bestimmungen
Regquisitionen, von gewissen ausländischen Gerichtsbehörden an hiesige Ge—
richtsbehörden erlassene, — inwiefern die diesseitigen Gerichtsbehörden
bei Zweifeln und in gewissen Fällen, ehe sie den Requisitionen nach-
gehen, Bericht an das Justizministerium;z zu erstatten haben
— in Criminal= und Polizeistrafsachen — Uebereinkunft mit der Fürstl.
Reußischen älterer und jüngerer Linie, der Herzogl. Sachsen-Alten-
burgischen, der Kurfürstl. Hessischen, der Großherzogl. Sachsen-Wei-
marischen und Herzogl. Sachsen- Coburg= Gothaischen Regieruns, wegen
kostenfreier Erledigung derselben
Reuß, älterer und jüngerer Linie, Fürstenthümer, — Uebereinkunft mit den dasi-
gen Regierungen wegen kostenfreier Erledigung von Regquisitionen in
Criminal= und Polizeistrafsachen ......
Revisionsverfahren auf der Elbe — anderweiter Vertrag hierüber zwi—
schen Sachsen, Preußen, Hannover, Dänemark und Mecklenburg-
Schwerin
Riesa, Stadt, — wem die Entscheidung über Beschwerden gegen das dasige
Staatstelegraphenbüreau zustehen soll
— .Jüterbogker Zweigeisenbahn — Concessionirung der Berlin-
Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Baue und Betriebe derselben.
S.
Sachwalter, s. Advocaten.
Schaumburg-Lippe, Fürstenthum, — welche Straßen beim übergangs-
abgabepflichtigen Verkehre mit Bier und Branntwein nach diesem Für-
stenthume und von letzterem nach einzelnen Zollvereinsstaaten inne zu
halten sind
— Höhe der Uebergangsabgabe von dem aus selbigem nach Sachsen über-
geführten Biere und Branntweine
Schiffe, s. Damyfschiff
Schiffs führer — deren Verpflichtung zur Rückgabe der ihnen ausgefertigten
und später ungültig gewordenen Schiffspatente .
Schiffsmannschaften, auf Elbschiffen oder Flossen angenommene, — Ein-
führung von Dienstzeugnißbüchern für selbige
Schriften, unfrankirte, von Privatpersonen an Gerichtsbehörden eingehende,
— inwiefern letztere zur Wiedereinziehung des dafür verlegten Portos
mittelst Postvorschusses befugt sind . .. ..
—Volkssclriften
Tag.
1854.
7 Jan.
19 Jan.
18 Febr.
24 März
10 April
27 Mai
10 Juli
#4 Aug.
6 Oct.
(24 März
10 Juli
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