(XXI )
Schriftenstempel — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen Credit—
vereins und der Oberlausitzischen landständischen Hypothekenbank von
dessen Entrichtung
Schüblinge — Uebereinkunft zwischen der Königl. Sichsischen und der Kaiserl.
Königl. Oesterreichischen Regierung wegen deren Uebernahme und Wei-
terbeförderung auf der Dresden-Prager Eisenbahn
Schulentlassungsscheine — sind künftig nur noch auf ausdrückliches Ver-
langen der Angehörigen der Kinder auszustellen .
Signale während der Nacht auf den Elbdampfschiffen — deren Einrichtung
Societäts brauerei zu Dresden, s. Dresden.
Sparbank des Markgrafthums Oberlausitz, lundständische,
deren Statuten
Sparcassen, s. Bernstadt — Burgstädt — Forchheim — Geringswalde —
Königsbrück — Lunzenau — Neukirchen — Wiesenthal.
Spielkarten, ausländische, — Einschärfung des Verbots wegen deren Ein—
bringung in hiesige Lande
Spielwaaren für Kinder, mit gifthaltigen Farben gefärbte, — Verbot wider
deren Verkauf
Staatsangehörige, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende,
hülfsbedürftige, erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Königl.
Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Regierung zu dem zu Eisenach
am 1lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge-
schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung und Beerdig—
ung derselben. .
— Nachtrag zu
— ausländische, in hiestgen Landen sich aufhaltende, — inwiefern die hie-
sigen Gerichtsbehörden über die Requisitionen gewisser auswärtiger Ge-
richtsbehörden wegen deren Auslieferung Bericht an das Zustizministe-
rium zu erstatten haben . .
Ständeversammlung, s. Landtag — Landtagsabschied.
Stempel — Schriften = — — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen
Creditvereins und der Oberlausitzischen lunfständischen Hypothekenbank
von dessen Entrichtung
Steuern und Abgaben — in nelcher Weif * im dtt“ 1855 dir Er—
hebung kommen sollen
— — s. Gewerbesteuer.
Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein — deren
Betrag. .
Strafanstalten — inwiefern den auf dem Transporte dahin befindlichen Ge-
fangenen der übermäßige Genuß von Speise und Trank, ingleichen das
Tabak= und Cigarrenrauchen nicht zu gestatten ist.
Subhastationen, necessäre, bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund—
und Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen
Hypothekenbank und des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins
eingetragen sind, bevorstehende, — Anweisung der Hypothekenbehörden
zu Benachrichtigung der genannten Creditanstalten hiervon .
Tag.
16 Febr.
1853
24 Dec.
16 März
20 Juni
15 April
3 Juni
6 Juni
(23 Jan.
129 April
18 Febr.
16 Febr.
8 Dec.
2 Oct.
4 Aug.
6 März
Seite.
63
13 fg.
89
138 fg.
113, 121
130
123 fg.
25
100
69
82 fg.
WS
Paragraph.