Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(XXI ) 
Schriftenstempel — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen Credit— 
vereins und der Oberlausitzischen landständischen Hypothekenbank von 
dessen Entrichtung 
Schüblinge — Uebereinkunft zwischen der Königl. Sichsischen und der Kaiserl. 
Königl. Oesterreichischen Regierung wegen deren Uebernahme und Wei- 
terbeförderung auf der Dresden-Prager Eisenbahn 
Schulentlassungsscheine — sind künftig nur noch auf ausdrückliches Ver- 
langen der Angehörigen der Kinder auszustellen . 
Signale während der Nacht auf den Elbdampfschiffen — deren Einrichtung 
Societäts brauerei zu Dresden, s. Dresden. 
Sparbank des Markgrafthums Oberlausitz, lundständische, 
deren Statuten 
Sparcassen, s. Bernstadt — Burgstädt — Forchheim — Geringswalde — 
Königsbrück — Lunzenau — Neukirchen — Wiesenthal. 
Spielkarten, ausländische, — Einschärfung des Verbots wegen deren Ein— 
bringung in hiesige Lande 
Spielwaaren für Kinder, mit gifthaltigen Farben gefärbte, — Verbot wider 
deren Verkauf 
Staatsangehörige, in einem anderen deutschen Staate sich aufhaltende, 
hülfsbedürftige, erkrankte oder verstorbene, — Beitritt der Königl. 
Bayerischen und Großherzogl. Badenschen Regierung zu dem zu Eisenach 
am 1lten Juli 1853 zwischen mehreren deutschen Regierungen abge- 
schlossenen Staatsvertrage wegen gegenseitiger Verpflegung und Beerdig— 
ung derselben. . 
— Nachtrag zu 
— ausländische, in hiestgen Landen sich aufhaltende, — inwiefern die hie- 
sigen Gerichtsbehörden über die Requisitionen gewisser auswärtiger Ge- 
richtsbehörden wegen deren Auslieferung Bericht an das Zustizministe- 
rium zu erstatten haben . . 
Ständeversammlung, s. Landtag — Landtagsabschied. 
Stempel — Schriften = — — Befreiung des erbländischen ritterschaftlichen 
Creditvereins und der Oberlausitzischen lunfständischen Hypothekenbank 
von dessen Entrichtung 
Steuern und Abgaben — in nelcher Weif * im dtt“ 1855 dir Er— 
hebung kommen sollen 
— — s. Gewerbesteuer. 
Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein — deren 
Betrag. . 
Strafanstalten — inwiefern den auf dem Transporte dahin befindlichen Ge- 
fangenen der übermäßige Genuß von Speise und Trank, ingleichen das 
Tabak= und Cigarrenrauchen nicht zu gestatten ist. 
Subhastationen, necessäre, bei Grundstücken, auf deren Folien im Grund— 
und Hypothekenbuche Forderungen der Oberlausitzer landständischen 
Hypothekenbank und des erbländischen ritterschaftlichen Creditvereins 
eingetragen sind, bevorstehende, — Anweisung der Hypothekenbehörden 
zu Benachrichtigung der genannten Creditanstalten hiervon . 
  
  
Tag. 
16 Febr. 
1853 
24 Dec. 
16 März 
20 Juni 
15 April 
3 Juni 
6 Juni 
(23 Jan. 
129 April 
18 Febr. 
16 Febr. 
8 Dec. 
2 Oct. 
4 Aug. 
6 März 
  
  
  
  
Seite. 
63 
13 fg. 
89 
138 fg. 
113, 121 
130 
123 fg. 
25 
100 
69 
82 fg. 
  
  
  
  
WS 
Paragraph.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.