Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1854. (20)

(„ 197) 
& 86) Deecret 
wegen Bestätigung der Statuten der Kinderheilanstalt zu Dresden; 
vom 28sten October 1854. 
Ne von dem Ministerium des Innern die Statuten der seit dem Jahre 1834 bier 
bestehenden Kinderheilanstalt, welche den Zweck verfolgt, erkrankten Kindern unbe- 
mittelter Einwohner hiesiger Stadt kostenfrei ärztlichen Rath und Heilmittel zu gewähren, 
auf Ansuchen geprüft und mit den in den §§# 7, 8, 9, 26 und 27 enthaltenen Bestimm- 
ungen, denen zu Folge 
die Anstalt ihren Gerichtsstand vor dem hiesigen Stadtgerichte und die Vertretung 
derselben in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften durch die, dieselbe 
dirigirenden und zugleich verwaltenden Aerzte, deren Anzahl nicht über drei an- 
steigen und nicht unter zwei fallen darf, zu erfolgen hat, demnächst die dirigiren- 
den Aerzte auch zu Ausstellung von Vollmachten in Angelegenheiten der Anstalt 
berechtigt sind und von ihnen sämmtlich, insofern nicht von dem Gegner einer 
oder zwei davon dazu ausgewählt werden, die erforderlichen Eide Namens der 
Anstalt und für dieselbe geleistet werden sollen, zu ihrer Legitimation aber die 
nach jeder Neuwahl zu bewirkende Bekanntmachung der Neugewählten vurch die 
Leipziger Zeitung und das Dresdner Journal zu dienen und zu genügen habe, 
im Einverständnisse mit dem Justizministerium dergestalt genehmigt worden sind, daß dem 
Inhalte dieser Statuten allenthalben genau nachgegangen werden soll, so ist hierüber ge- 
genwärtiges 
Deeret 
ertheilt worden. 
Dresden, am 2 Ssten October 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. Eppendorf. 
87) Deeret 
wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparcasse der Stadt Neukirchen; 
vom ten September 1854. 
Wan, Johann, von GCOTTE Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Neukirchen im Einverständnisse mit den
	        
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