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schrift?) wird um so zuversichtlicher zu erwarten sein, da dieselbe nicht allein zu Aufrecht-
haltung eines ordnungsmäßigen Geschäftsganges, sondern auch in den meisten Fällen zu
Ersparung von Zeit und Kosten und zu Förderung des Interesse der Betheiligten über-
haupt gereicht, übrigens auch dadurch an der den Gesandten und Consuln obliegenden
Pflicht, den im Auslande sich aufhaltenden hierländischen Staatsangehörigen in den ge-
eigneten Fällen die thunlichste Unterstützung und Verwendung zu gewähren, in keinerlei
Weise etwas geändert wird.
Solches wird zur Nachricht und Nachachtung für Alle, die es angeht, hierdurch be—
kannt gemacht.
Dresden, am 1 #ten Hovember 1854.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Frhr. von Beust. Grünler.
Verordnung, die Verwendung hierländischer Behörden an die Königlichen Gesandtschaften im Auslande
betreffend, vom 26sten September 1829 (Gesetzsammlung vom Jahre 1829, Seite 163).
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 2ten October 1835 (Leipz.
Zeit. Nr. 241 vom Jahre 1835 und Nr. 72 vom Jahre 1841).
„& 89) Verordnung,
die Landtagswahl im 16ten städtischen Wahlbezirke betreffend;
vom 13ten November 1854.
Nachdem sich in Folge Ablebens des bisherigen stellvertretenden Abgeordneten zur 2ten
Kammer der Ständeversammlung für den 1 6ten städtischen Wahlbezirk die Neuwahl eines
Stellvertreters in dem genannten Bezirke nothwendig gemacht hat, mit deren Leitung
aber der
Justitiar Seidel zu Auerbach
als Regierungscommissar beauftragt worden ist, so wird dieß zur Nachachtung andurch
bekannt gemacht und werden zugleich alle, bei dem gedachten Wahlgeschäfte betheiligten
Behörden zu genauester Befolgung der Verordnung vom 4ten Januar 1842 (Gesetz= und
Verordnungsblatt vom Jahre 1842, Seite 21) noch besonders angewiesen.
Dresden, den 1 3ten November 1854.
Ministerium des Innern.
Frhr. von Beust. Eppendorf.
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Letzte Absendung: am 23sten November 1854.