Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

LEIILIIII 
Jostanz verurtheilt. 
17. In der Appellatlonssache von dem vor- 
I- 
mutigenSudtgetichteSkuttgartzwischen 
der verwittweten Hof-Fischerin Magdalene 
Nieffer daselbst, unter Beistand ihres ge- 
richtlich verpflichteten Kriegsvogts, Stadt- 
raths Schon, Lutin, Nitin, und Heinrkch 
Nieffer, Quartiermeister beim Kdulgl. 
fuͤnften Infanterie-Regiment in Ludwigs- 
burg, Luten, Afen, Wiedereinsetzung in 
den vorigen Stand gegen einen zwischen 
letzterem und seinen Geschwistern elage- 
gangenen Güter-Gemelnschafts-Vertrag 
betreffend, wurde vermbge Beschlusses vom 
14. Mai, ins. 1ꝛ. Juli, das unterrich- 
terliche Erkenntniß unter Vergleichung 
der Prozeß-Kosten beider Instanzen be- 
stärligt. 
18. In der Afpellatlenssoche von dem Ober. 
amtsgerlchte Canustedt zwischen der Eze- 
frau des Chirurgen Stattmann zu Unter= 
türkheim, und dem Bäckermeister Frkedrich 
Krauß zu Siuttgert, Jaten, Nien, und 
der Heiligenp##ee zu U#ter-ürkheim, In- 
tin, Aln, Wiedereinsung in den veri- 
gen Stand gezen verslumten Beweis, 
und in der Hauxtsache das Vorzugerecht 
der Forderung der Atin in dem Cenkuro 
des Schusters Jehann Friedrich Ehemann 
zu Untertürkheim beimesfend, wurde ber- 
mege Beschlusses vem ., enffnet 23. Juli, 
die Berufung wegen Mangels an einer 
gegründeten Beschwerde unter Verurtbei- 
lung der Anten in dle Kosien verworfen. 
17. Gerichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Sengat. 
Den 5. Juli wurde: 
. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Rottwell geführten Untersuchung 
der suspendirte Schultheiß und Unter- 
acciser Martin Stoll, von Täbingen, 
wegen Urheberschaft und bezlehungsweise 
nächster Theilnahme an den bei der Ge- 
meinde-Verwaltung in Täbingen mehr- 
jährlg fortgesetzten Rebenrechnunger, so- 
dann wegen mehrkältiger, in dieser Bezie- 
huns verübten Fälschungen, fertgesetzter 
Dbellnahme an verbotenen Gemeinde= 
zechen, grober Eigenmchtigkeiten, unor- 
dentlicher Rechnungsfährung und dodurch 
verschuldeter Vernachthelligung selner Kasse 
als Unteracciser, so wie wegen anderwär- 
tiger Dienstvergehen, neben Entsetzung 
von selnen bls jetzt bekleldeten Aemtern
	        
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