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die erledigte Johannis-Caplanei zu Tettnang dem katholischen Pfarrer Veeser zu
Andelfingen, Oberamts Riedlingen, auf sein Ansuchen, zu verleihen, auch
vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 13. d. M. das erledigte Amts-Notariat Plienin-
gen Oberamts Stuttgart, dem Pfand-Commissär Rapp zu Stuttgart, so wie
die Stelle eines Wasserbau-Inspekrors dem provisorisch damir beauftragten Straßen-
bau-Inspebtor Duttenhofer zu Stuttgart definitiv zu übertragen, und
den Referendär erster Classe, Gloz, von Ludwigsburg, in die Zahl der Rechts-
Consulenten aufzunehmen geruht. — Derselbe hat Neresheim zu seinem Wohnorte
gewählt.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements:
Des Justiz-Ministerium.
Versügung, den Austritt cines Rechts-Consulenten betreffend.
Da der Königlich Fürstlich Thurn und Tarissche Amts-Abtuar, Rechts-Consulent
Wagenmann zu Neresheim, aus der Zahl der Rechts-Consulenten ausgetreten istz.
so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 6. Mai 1850.
Für den Justiz-Minister:
Schwab.
8) Des Departements des Innern
Des Ministerium des Innern.
a) Fernere Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechtlichem
Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels.
Unter Zurückweisung auf die früheren Bekanntmachungen, den Vollzug der K. De-
klaration über die staatsrechrlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels betreffend