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vom 1sten September 1844 zu einem günstigen Erfolge zur Zeit nicht geführt haben und
in dessen Folge sowohl dieser Vertrag, als die unterm 2 7sten Juni 1846 wegen gegen-
seitiger Behandlung der Handelsreisenden getroffene Vereinbarung vom Anfange jetzigen
Jahres ab außer Wirksamkeit getreten ist, so werden mit Allerhöchster Genehmigung die
in Betreff dieser Vereinbarung im § 28 der Ausführungsverordnung zu den Gewerbe-
und Personalsteuergesetzen vom 2 3 sten April 1850 (Seite 50 des Gesetz= und Verord-
nungsblattes) ertheilten Bestimmungen und Vorschriften hierdurch aufgehoben, und es sind
daher von genanntem Zeitpunkte an die dem Königreiche Belgien angehörigen Fabrikanten
und Gewerbtreibenden, sowie deren Reisende, wenn sie im Königreiche Sachsen, außer
den Leipziger Messen, das im § 41 sub A des Gewerbe= und Personalsteuergesetzes vom
2 4sten December 1845 (Seite 32 8 des Gesetz= und Verordnungsblattes) bezeichnete
Gewerbe treiben, mit den daselbst vorgeschriebenen Sätzen zur Gewerbesteuer beizuziehen.
Indem Solches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, erhalten die betreffenden Be-
hörden zugleich Anweisung, dem entsprechend zu verfahren.
Dresden, den 1 9ten Januar 1854.
Die Ministerien des Innern und der Finanzen.
Frhr. von Beust. Behr.
Zenker.
IIIOüVerordnung,
die Bestellung von Landtagswahlcommissaren betreffend;
vom 7ten Februar 1854.
Nchem sich die Neuwahl eines Stellvertreters für den Landtagsabgeordneten im 15ten
städtischen Wahlbezirke, ingleichen eines Landtagsabgeordneten und seines Stellvertreters
für den Sten städtischen Wahlbezirk nöthig gemacht hat, und mit Veranstaltung dieser
Wahlen in dem erstgedachten (15ten städtischen) Wahlbezirke
der Amtshauptmann von Welck zu Zwickau,
in dem letztgenannten (8ten städtischen Bezirke) aber
der Regierungsreferendar Wenzel zu Dresden
commissarisch mit Auftrag versehen worden sind, so wird dieß zur Nachachtung andurch
bekannt gemacht und werden zugleich, unter Verweisung auf die Verordnung vom 4ten
Januar 1842 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1842, Seite 21), alle bei den gedach-
ten Wahlen betheiligten Behörden zu deren Beschleunigung noch besonders angewiesen.
Dresden, den Tten Februar 1854.
Ministerium des Innern.
Frhr. von Beust. Exppendorf.