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den Inhalt vorstehender Statuten der Albertsbahn auf Vorlegen genehmigt und seine
darunter ersichtliche Namensunterschrift als eigenhändige anerkannt. Geschehen, vorgelesen
und genehmigt in Gegenwart des Herrn Gerichtsbeisitzers Herrnsdorf.
Dr. Theodor Wolf,
Actuar und vereideter Richter.
-. Carl Herrnsdorf,
Gerichtsbeisitzer.
A.
Interimsactie
der
zu Herstellung einer Eisenbahn zwischen Dresden und Tharandt und nach den
Kohlenwerken dortiger Gegend gebildeten Actiengesellschaft.
Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bereits geleisteten
Anzahlung von zehn Thalern ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert Thalern
im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Antheil an dem
gesammten Eigenthume, Gewinne und Verluste der zu obigem Behufe gebildeten Actien-
gesellschaft und ist den in den Beilagen der unter dem vierten April 1853 veröffentlichten
Einladungsschrift des unterzeichneten Comite's angegebenen Bedingungen, sowie den künf-
tigen Gesellschaftsstatuten unterworfen.
Dresden, den 1 5ten April 1853.
Der Comité für das Dresden-Tharandter Eisenbahnunternehmen.
..
N.N. N.N.
Vorsitzender. 45 Schriftführer.
B.
Interimsactie
der
Albertsbahn= Actiengesellschaft.
inim
Inhaber dieser Interimsactie, auf welche unter Einrechnung der bis jetzt überhaupt
eingezahlten — Thaler ein Gesammteinschuß von höchstens Ein Hundert
Thalern im Vierzehnthalerfuße eingefordert werden kann, hat verhältnißmäßigen Theil