Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(AlII ) 
  
Bauergüter, mehrere, — welche Grundsätze bei deren Consolidation und 
Eintragung im Grund= und Hypothekenbuche festzuhalten sind. 
— Verfahren bei Dismembration dieser Güter 
Baumeister, geprüfte, — welchen Erfordernissen selbige bei deren Auf- 
nahme in eine Maurer= oder Zimmerinnung zu entsprechen haben 
Bayerisch-Sächsische Eisenbahn — Abtretung von Grundeigenthum 
für Erweiterung des Bahnhofs derselben in Leipzig 
— — Eisenbahnactien, vom Staate übernommene, — Einzieh- 
ung derselben und Emittirung zprocentiger Siassschuhemeafir= 
scheine an deren Stelle . . . 
Behörden erster Instanz für Rechtspflege und d Verwaltung — Gesch über 
deren Organisation 
Beiersdorf, evangelischer Pfarrbezirk, — welcher Pfarrei der katholischen 
Kirche die daselbst wohnenden katholischen Glaubensgenossen zuge- 
wiesen worden sind 
Belgien, Königreich, — anderweite Uebereinkunft zwischen selbigem und 
den Staaten des deutschen Zollvereins wegen gegenseitiger Erleichter- 
ung des Handelsverkehrs und Behandlung der Bandelsreisenden bezug- 
lich der Gewerbesteuer . 
Bevolkerung—deren8ahlung.. . 
Bewässerungsanlagen — Gesetz über deren Ausführung 
Bezirksärzte — haben den die Aufnahme als Lehrtöchter in einem Ent— 
bindungsinstitute Nachsuchenden die erforderlichen Zeugnisse kosten- 
und stempelfrei auszustellen 
Bezirksgerichte — deren Organisation 
Bitterfeld-Leipziger Eisenbahn — Erpropriationsgesetz zu deren 
Erbauung . 
Brandverstcherungsbeitrage — nach welcher ** setbige in den 
Jahren 1855—1857 zu erheben sind . 
Branntwein — Einführung einer Branntweinsteuer im Herzogthume 
Nassau, sowie Verkehr mit selbigem zwischen diesem Herzogthume 
und den angrenzenden Zollvereinsstaaten . 
— Uebergangsstraßen und Steuerstellen für den desfallsigen Verkehr 
— inländischer, ausgeführter, — Aufhebung der Steuervergütung dafür 
Branntweinbrenner — welchen Gewerbesteuerbetrag selbige im Jahre 
1855 zu entrichten haben 
— Betrag der von denselben im Jahre 1856 zu entrichtenden Gewerbe- 
steuer . 
Braunkohlenlager, unterirdisches, — in welcher Weise das von dem 
Besitzer eines Grundstücks einem Dritten überlassene Abbaurecht des- 
selben, ingleichen die später erfolgenden Veräußerungen und Ver- 
pfändungen des letzteren in die Grund= und d Gypothelenbucher ein- 
zutragen sind 
  
Tag. 
21 Sept. 
8 Oct. 
17 Sept. 
7 Sept. 
5*D 1 März 
7 Sept. 
11 Ang. 
13 Aug. 
17 Aug. 
24 Febr. 
10 Oct. 
15 Aug. 
3 Aug. 
11 Aug. 
13 Aug. 
6 Juni 
(19 März 
3 Aug. 
15 Nov. 
30 Nov. 
16 Aug. 
17 Dec. 
31 Mai 
  
Seite. 
629 fg. 
630 
599 fg. 
525 fg. 
51 fg. 
524 
144 fg. 
143 
526 
45 fg. 
622 fg. 
(490 fg. 
1495 fg. 
133 
144 fg. 
143 
92 
39 fg. 
134 fg. 
639 fg. 
640 
646 
314, 316 
662 
  
Paragraph. 
1—4 
1—7 
1—32 
1—6 
1—12 
1—3
	        
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