Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(AXXI ) 
  
Landeslotterie — Befreiung der Einlage= und Gewinngeleer dabei von 
Verkümmerungen . .. . 
— — kinftige Vollziehung der Loose bei selbiger 
Landeswappen — inwiefern dessen Gebrauch auf Waaren— -Etiquetten und 
Marken gestattet wird 
Landrentenbank — bis zu welchem Zeitpunkte Ueberweisungen von Ab- 
lösungs= und Gefällsrenten an selbige zulässig sine . 
Landtagsabschied für die Ständeversammlung des Jahres 1855 
Landwirthschaft — Sammlung von Angaben über Production und 
Consumtion in deren Gebiete zum Behufe der Ausstellung einer 
Zollvereinsgewerbestatistik. 
Lausigk, Stadt, — Bestätigung der dasigen Sparcassenordnung 
Leipzig, Stadt, — Bestätigung eines Nachtrags zu den Statuten der 
dasigen Bank 
—— — Exrpropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahn= 
hofs der Scchsisch-Bayerischen Staatseisenbahn daselbst 
— Bitterfelder Eisenbahn — Erpropriationsgesetz zu deren 
Erbauung 
— .Weißenfelser Eisenbahn — nrorininegen 1 deren 
Erbauung 
— — — welche Fluren dieselbe berührt . 
—-—-—-ConcessionirungderThüringischenEisenbahngesellschaftzum 
BaueundBetrIebederselben. . 
Liquidiren für Ausstellung von Zeugnissen zu örlrning der Geburts- 
hülfe — ist unstatthaft . 
— frür Ausstellung von Ursprungscertificaten — findet nicht Statt 
Literarische Werke der Kunst, s. Werke der Literatur und Kunst. 
Löhnung der Arbeiter, welche in den fabrikmäßig oder als Hausindustrie 
betriebenen Gewerbszweigen beschäftigt werden — Modalität derselben 
Lößnitz bei Dresden — Bestätigung der Statuten des Vereins für veil 
wesen und Naturkunde daselbst .. 
Loose der Landeslotterie — künftige Vollziehung derselben 
Lotterie, s. Landeslotterie. 
Luxemburg, Großherzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem 
zwischen der Königl. Sächsischen Regierung und mehreren ande- 
ren deutschen Regierungen über die gegenseitige Verpflichtung zur 
Uebernahme von Auszuweisenden? am 1öten Juli 1851 1 6geschloffe 
nen Staatsvertrage . 
M. 
Maaß, bei dem Milchverkaufe anzuwendendes, — Beschaffenheit desselben 
Maurerinnung — unter welchen Bedingungen geprüfte Baumeister in 
selbige aufgenommen werden 
Medicinalpolizei — wem der Handel mit Süßholzsaft Guceus liqui. 
ritiae) gestattet wiree 
Mehl — bis zu welchem Zeitpunkte der Einzersgoll vast nich abe 
wird ... 
  
Tag. 
14 März 
27 März 
20 Jan. 
20 Sept. 
7 Aug. 
10 Oct. 
31 Jan. 
22 Jan. 
7 Sept. 
6 Juni 
6 Juni 
,Juni 
26 Juli 
15 März 
3 Aug. 
8 Aug. 
18 Deec. 
21 Juli 
27 März 
6 Febr. 
12 Dee. 
17 Sept. 
3 Juli 
24 Sept. 
  
Seite. 
63 fg. 
50 
19 
595 fg. 
124 fg. 
622 fg. 
34fg. 
7fg. 
525 fg. 
92 
92 
120 
100 fg. 
133 
131 
663 fg. 
124 
50 
21 
657 
599 fg. 
119 
593 fg. 
  
Paragraph. 
1—6 
1—12 
1—3 
1—3 
1—3 
1—7 
1—4
	        
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