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Stadt,
Sparaasse .
Milch — welches Maaß bei deren Verkauf- angewendet werden soll
Militärbeamte, im Offiziersrange stehende, — Gesetz über Sicherstellung
des bei deren Verehelichung erforderlichen Vermögens
Militärdienste, fremdländische, — Verbot wider Werbungen fir Fbis
in hiesigen Landen
Militärstrafgesetzbuch für das Königreich Sachsen
— Publicationsverordnung hierzu
— Inhaltsverzeichniß dazu. . .
Milzbrand — Verbot wider den Genuß des Fleisches und Gebrauch der
Häute der mit dieser Seuche behaftet gewesenen Hausthiere .
Mitgift der Chefrauen — Rechtssatz über deren Zuruckgabe und d Verzins-
ung nach getrennter Ehe
Mühlenverein zu Wildenhain, s. Wildenhain.
Münzwesen — Verbot der Zahlung mit freem Papiergelde in Stücken
unter zehn Thalern ......
Munition, zum Gebrauche im Kriege bestimmte, — Verbot wider deren
Ausfuhr aus dem Kenigeiche Sachsen in Länder, welche nicht zum
deutschen Bunde gehören .
Meißen, — Bestätigung der revidirten Statuten für die dasige
N.
Na chdruck — Zusatzvertrag zu der mit der Königl. Großbritannischen Re-
gierung abgeschlossenen Convention vom 13ten Mai 1846 über den
gegenseitigen Schutz der Autorenrechte gegen selbigen
Herzogthum, — Einführung einer Branntweinsteuer darin und
Verkehr mit Branntwein zwischen diesem Herzogthume und den an-
grenzenden Zollvereinsstaaten .
— llebergangsstraßen und Steuerstellen für den desfallsigen Verkehr .
Naturkunde — Bestätigung des Vereins dafür in der Lößnitz
Neusalza, erbländischer evangelischer Pfarrbezirk, — welcher Pfarrei der
katholischen Kirche die daselbst wohnenden kutholischen Flubenzge
nossen zugewiesen worden sind .
Nassau,
O.
Oesterreich, Kaiserreich, — Uebereinkunft mit der dasigen Regierung über
die Ausdehnung der wegen Auslieferung von politischen und ge—
meinen Verbrechern auf dem deutschen Bundesgebiete unter dem
18ten August 1836 und dem 26sten Januar 1854 gefaßten Bun—
desbeschlüsse auf dessen nicht zum deutschen Bunde gehörige Kron—
länder
— — Uebereinkunst mit der dasigen Regierung zu Verhütung von
Forst-, Jagd-, Fischerei= und Feldfreveln auf den beiverseitigen Ge-
bieten
Oesterreichisch-Deutscher Telegraphenverein — Abschluß eines
Nachtragsvertrags zu dem die Bildung des genannten Vereins be—
treffenden Vertrage vom 25sten Juli 1850
— Zusammenstellung der dießfallsigen Ergänzungen und Abänderungen
Tag.
21 Juli
12 Dec.
4 Juli
20 Nov.
11 Aug.
13 Aug.
7 Julie
31 März
8 Juli
29 März
5 Dec.
15 Nop.
* *
21 Juli
17 Aug.
Seite.
121 fg.
657
113 fg.
644
533 fg.
531fg.
586
117 fg.
53
117
41
648 fg.
639 fg.
640
124
526
3fg.
637 fg.
642 fg.
Paragraph.