Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

(XXVI ) 
  
Ursprungscertificate, den zur Versendung nach einem durch einen 
Handelsvertrag mit Sachsen verbundenen Staate bestimmten Waaren 
beizugebende, — sind stempel- und kostenfrei auszustellen 
V. 
Verbrecher auf dem deutschen Bundesgebiete, politische und gemeine, — 
Uebereinkunft mit der Kaiserl. Oesterreichischen Regierung über 
die Ausdehnung der wegen Auslieferung derselben unter dem 1ten 
August 1836 und 26sten Januar 1854 gefaßten Bundesbeschlüsse 
auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Kronländer des Oester— 
reichischen Kaiserreichs ... 
Verbrüderungen von Arbeitern, s. (Arbeiter- Vereine. 
Verdienstorden — soll nach dem Ableben des Inhabers an die Ordens- 
Canzlei zurückgegeben werden . 
Verein für Heilwesen und Naturkunde in der Lößnitz bei Dresden — 
Bestätigung der Statuten desselben . 
Vereinswesen in den deutschen Staaten — Bundesbeschluß hierüber 
— Ausführungsverordnung zu obigem Bundesbeschlusse. . 
Vergehen gegen die Zollgesetze anderer, durch gegenseitigen Vertrag mit 
dem Königreiche Sachsen verbundener außerzollvereinsländischen 
Staaten — Gesetz über deren Bestrafung. 
Versorganstalten — Landes= — — f. Landes-Heil= und Versorg- 
anstalten. 
Verwaltungsbehörden erster Instanz — Gesetz über deren künftige 
Einrichtung . . . .. 
W. 
Waaren-Etiquetten und Marken — inwiefern der Gebrauch des 
Landeswappens auf selbigen gestattet ift 
Waffen — Verbot wider deren Ausfuhr aus hiesigem Staatsgebiete in 
Länder, welche nicht zum deutschen Bunde gehören 
— — in welchen Fällen die Gendarmen von selbigen im Dienste Ge- 
brauch machen können 
Waisen, von verstorbenen Geistlichen hinterlassene, — deren Penstonen 
Waldheim, Correctionshaus, — Anweisung der unteren Polizeibehörden 
zu Mitabgabe der über die dahin einzuliefernden Correctionärs er- 
gangenen Acten 
Wappen — Landes-— — Gebrauch desselben * Waaren= (bignener 
und Marken . 
Wasserläufe — Gesetz über deren Berichtigung. 
— Ausführungsverordnung dauz 
Weißenfels-Leipziger Eisenbahn — Errerniaienge " deren 
Erbauung 
— weelche Fluren durch selbige berührt werden 
— — — — Concesstonirung der Khüringischen Eisenbahngesellschaft 
zum Baue und Betriebe derselben . . 
  
  
  
Tag. 
8 Aug. 
10 Jan. 
10 März 
21 Juli 
30 Jan. 
31 Jan. 
111 Aug. 
13 Aug. 
20 Jan. 
29 März 
18 Juni: 
18 Mai 
16 Juni 
20 Jan. 
15 Aug. 
15 Aug. 
6 Juni 
Juni 
26 Juli 
15 März 
  
  
Seite. 
131 
3fg. 
36 
124 
30 fg. 
32 
144 fg. 
143 
41 
107 fg. 
96 fg. 
111fg. 
19 
483 fg. 
495 fg. 
92 
120 
100 fg. 
  
Paragraph. 
1—8 
1—3 
1—32 
1—4 
1—30 
1—3 
1—3
	        
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