(XXVI )
Ursprungscertificate, den zur Versendung nach einem durch einen
Handelsvertrag mit Sachsen verbundenen Staate bestimmten Waaren
beizugebende, — sind stempel- und kostenfrei auszustellen
V.
Verbrecher auf dem deutschen Bundesgebiete, politische und gemeine, —
Uebereinkunft mit der Kaiserl. Oesterreichischen Regierung über
die Ausdehnung der wegen Auslieferung derselben unter dem 1ten
August 1836 und 26sten Januar 1854 gefaßten Bundesbeschlüsse
auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen Kronländer des Oester—
reichischen Kaiserreichs ...
Verbrüderungen von Arbeitern, s. (Arbeiter- Vereine.
Verdienstorden — soll nach dem Ableben des Inhabers an die Ordens-
Canzlei zurückgegeben werden .
Verein für Heilwesen und Naturkunde in der Lößnitz bei Dresden —
Bestätigung der Statuten desselben .
Vereinswesen in den deutschen Staaten — Bundesbeschluß hierüber
— Ausführungsverordnung zu obigem Bundesbeschlusse. .
Vergehen gegen die Zollgesetze anderer, durch gegenseitigen Vertrag mit
dem Königreiche Sachsen verbundener außerzollvereinsländischen
Staaten — Gesetz über deren Bestrafung.
Versorganstalten — Landes= — — f. Landes-Heil= und Versorg-
anstalten.
Verwaltungsbehörden erster Instanz — Gesetz über deren künftige
Einrichtung . . . ..
W.
Waaren-Etiquetten und Marken — inwiefern der Gebrauch des
Landeswappens auf selbigen gestattet ift
Waffen — Verbot wider deren Ausfuhr aus hiesigem Staatsgebiete in
Länder, welche nicht zum deutschen Bunde gehören
— — in welchen Fällen die Gendarmen von selbigen im Dienste Ge-
brauch machen können
Waisen, von verstorbenen Geistlichen hinterlassene, — deren Penstonen
Waldheim, Correctionshaus, — Anweisung der unteren Polizeibehörden
zu Mitabgabe der über die dahin einzuliefernden Correctionärs er-
gangenen Acten
Wappen — Landes-— — Gebrauch desselben * Waaren= (bignener
und Marken .
Wasserläufe — Gesetz über deren Berichtigung.
— Ausführungsverordnung dauz
Weißenfels-Leipziger Eisenbahn — Errerniaienge " deren
Erbauung
— weelche Fluren durch selbige berührt werden
— — — — Concesstonirung der Khüringischen Eisenbahngesellschaft
zum Baue und Betriebe derselben . .
Tag.
8 Aug.
10 Jan.
10 März
21 Juli
30 Jan.
31 Jan.
111 Aug.
13 Aug.
20 Jan.
29 März
18 Juni:
18 Mai
16 Juni
20 Jan.
15 Aug.
15 Aug.
6 Juni
Juni
26 Juli
15 März
Seite.
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