Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

Geletz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich * 
1 Stück vom Jahte 1855. 
  
Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Wildenhainer Mühlenvereins; 
vom öten December 1854. 
Des Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des Wildenhainer Mühlenvereins die nachgesuchte Bestätigung mit der Wirkung 
ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 5ten December 1854. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. von Beust. 
  
Demuth. 
ile. Berichtigung. 
Jr der Verordnung vom 5ten December vorigen Jahres, die im Königreiche Sachsen 
bezüglich des Postzwanges geltenden, sowie einige damit im Zusammenhange stehende Be- 
stimmungen betreffend, Gesetz= und Verordnungsblatt vom vorigen Jahre Seite 208 ist 
anstatt des im § 6, Abschnitt b ersichtlichen Wortes: 
„Vitriol“ 
vielmehr zu lesen: 
„Vitriol-Oel“. 
Dresden, den 2ten Januar 1855. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Opelt. 
1855. 1
	        
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