Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

  
Tag 
Ausstellung. 
24 April 
1 Mai 
13 Mai 
14 Mai 
18 Mai 
29 Mai 
31 Mai 
31 Mai 
6 Juni 
7 Juni 
16 Juni 
18 Juni 
29 Juni 
3 Julie 
der 
  
letzten 
Absendung. 
26 Mai 
14 Juni 
26 Mai 
26 Mai 
14 Juli 
14 Juni 
14 Juli 
14 Juli 
14 Juni 
14 Juni 
14 Juli 
14 Juli 
14 Juli 
20 Aug. 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Finanzministeriume. die Sächsisch-Schlesische 
Eisenbahnschuld betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die polizeiliche Beauf 
sichtigung der Dampfkessel betr. . 
Gesetz, die Abtretung von Grundeigenthum zum Baue 1) einer 
Eisenbahn von der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn bei Chemnitz 
über Glauchau einerseits nach Zwickau und andererseits bis 
an die Königl. Sächsische und Herzogl. Sachsen-Altenburgische 
Landesgrenze in der Richtung nach Gößnitz bis an die Säch- 
sisch-Bayerische Staatsbahn und 2) einer dergleichen von dem 
Bahnhofe bei Zwickau in der Richtung des Mulden= und 
Schwarzwasser-Thales nach Schwarzenberg betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Flurbezirke, durch 
welche die in obigem Gesetze unter 1 genannte Eisenbahn- 
anlage geführt werden soll, ber. 
Gesetz, Nachträge zu dem Gesetze vom Isten December 1837 über 
die Errichtung einer Prediger-Wittwen-- und Waisencasse betr. 
Allerhöchste Verordnung, veränderte Einrichtungen des Staatsraths 
betr. . ....... 
Bekanntmachung des Justizministeriums, die Entscheidung eines 
Zweifels bei Ausführung des Gesetzes vom 6ten November 
1843 über die Grund= und Hypothekenbücher und das Hy— 
pothekenwesen betr. 
. Allerhöchstes Decret wegen Bestätigung des gegulatt * die 
Sparcasse zu Stollberg . 
Gesetz, die Abtretung von Grundeigenthum zum Baue 1) einer 
Eisenbahn von Leipzig bis an die Sächsisch-Preußische Lan- 
desgrenze in der Richtung nach Weißenfels, und 2) einer 
dergleichen von Leipzig bis an die Sächstsch— Preußische Lan- 
desgrenze in der Richtung nach Bitterfeld betr. . 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Flurbezirke, durch 
welche die im obgenannten Gesetze unter 1 bemerkte Eisen— 
bahn geführt werden soll, betr. 
Verordnung der Ministerien der Justiz und des Innern an sämmt= 
liche untere Polizeibehörden, die bei Einlieferung von Cor- 
rectionären erforderliche Mittheilung der über dieselben er- 
gangenen Acten an die Anstaltsdirection zu Waldheim betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Instruction für die 
Gendarmerie wegen des Gebrauchs ihrer Dienstwaffen betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, den Bau der von Zittau 
bis zur Sächsisch-Böhmischen Grenze in der Richtung nach 
Reichenberg zu führenden Eisenbahn betr. 
Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bedachung von 
Gebäuden, welche Dampfkesselanlagen enthalten, betr. 
  
  
Stück. 
10 
  
Num. 
26 
29 
28 
36 
30 
35 
37 
33 
34 
41 
39 
40 
44 
  
Seite. 
53 u. 54 
57—59 
55 u. 56 
96 — 98 
59 — 63 
95 u. 96 
98 — 100 
92 u. 93 
93 u. 94 
111 u. 112 
107 — 110 
110 u. 111 
115 u. 116
	        
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