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Die Herstellung noch anderer und mehrerer als der jetzt veranschlagten, im
& 1 bezeichneten Zweigbahnen durch die Gesellschaft und die Aufbringung der
dießfalls erforderlichen Mittel ist außerdem zunächst von der Beschlußnahme der
Generalversammlung abhängig und bedarf der Genehmigung der Staatsregierung.
Dresden, den 26sten Juli 1855.
Das Directorium und der Ausschuß der Albertsbahn-Actiengesellschaft.
72. 2.
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96) Bekanntmachung,
die Herstellung einer electromagnetischen Telegraphenleitung zwischen Dresden
und Pillnitz und die Erbffnung eines Staatstelegraphenbüregus an letzterem
Orte betreffend;
vom 24ften October 1855.
Zwischen Dresden und Pillnitz ist zum Anschlusse an die Linie des Deutsch-Oesterreichi—
schen Telegraphenvereins eine electromagnetische Telegraphenleitung hergestellt, auch ist
an letzterem Orte ein Staatstelegraphenbüreau für Staats- und Privat-Correspondenz
errichtet worden, welches gleichzeitig mit Beginn des alljährlichen Allerhöchsten Sommer—
aufenthalts zu Pillnitz eröffnet und mit dessen Beendigung geschlossen wird.
In Ansehung der Beförderungsgebühren bewendet es rücksichtlich der bei dem Büreau
zu Pillnitz sowohl nach Stationen des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereinsgebiets
aufzugebenden, als auch der innerhalb Sachsens verbleibenden Depeschen im Allgemeinen
bei den bestehenden Gebührensätzen; dagegen ist mit Sr. Majestät des Königs Allerhöchster
Genehmigung beschlossen worden, für den Depeschenwechsel zwischen Dresden und
Pillnitz die durch Verordnung vom 2lsten Juli 185 3 (Gesetz= und Verordnungs-
blatt Seite 157) festgestellten Gebührenbeträge auf
5 Neugroschen für eine Depesche bis mit 25 Worten,
1 0 - - - - -2 50
15 — 2 - --100
zu ermäßigen, wobei für je 50 Worte mehr ein Mehrbetrag von 5 Neugroschen zur Er—
hebung zu kommen hat.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 24sten October 1855.
Finanz-Ministerium.
Behr. Opelt.