Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1855. (21)

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Rauschwitz, Rehnsdorf, Reichenau Oberlausitzer und Meißner Seits, Reichenbach Ober— 
lausitzer und Meißner Seits, Rohna, Rosenthal, Säuritz, Skaske, Schiedel, Schmeckwitz, 
Schmerlitz, Schmorkau Meißner und Oberlausitzer Seits, Schönau mit Neuschmerlitz, Schön— 
bach, Schweinerten, Schweppnitz, Schwoosdorf, Siebitz, Sommerluge, Steinborn, Straß— 
gräbchen mit Grünberg, Trado, Tschaschwitz, Weißbach bei Königsbrück, Weißbach bei Pulsnitz, 
Weißig bei Camenz, Wendischbaselitz, Wiesa, Wohla (Ländchen) mit Talpenberg, Dobrig, 
Ossel, Boderitz und Welka, Zeisholz mit der Neitschmühle, Zerna, Zietsch, Zschornau. 
106) Verordnung, 
die Aufhebung der Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein 
betreffend; 
vom 30sten November 1855. 
Won Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
zsc. c. 2c. 
haben, in Betracht der dermalen außergewöhnlich gestiegenen Preise des Getreides und an- 
derer Nahrungsstoffe in Uebereinstimmung mit den übrigen Staaten des engeren Steuer- 
vereins beschlossen, die nach der Verordnung vom 2ten October 1854 (Seite 173 des 
Gesetz= und Verordnungsblattes von demselben Jahre) auf die Zeit vom 1 sten November 
1854 bis Züsten October 1855 zu gewähren gewesene und von da an bis auf weitere 
Anordnung fortgewährte Steuervergütung für ausgeführten inländischen Branntwein hier- 
durch in der Weise aufzuheben, daß diese Vergütung von dem Tage ab, an welchem die 
betreffenden Ausgangsabfertigungsbehörden von der hiermit angeordneten Aufhebung dieser 
Steuervergünstigung Kenntniß erlangen, bis auf Weiteres nicht mehr Statt zu finden hat. 
Dagegen hat es binsichtlich des zur Bleiweiß= und Bleizucker-Fabrikation verwendeten 
Branntweins bei der nach der oben angezogenen Verordnung vom 2ten October vorigen 
Jahres bestehenden Steuervergütung noch ferner sein Bewenden. 
Hiernach haben sich Unsere Zoll= und Steuerbeamte, sowie Alle, die es angeht, zu 
achten. « 
Urkundlich ist diese Verordnung von Uns eigenhändig vollzogen, auch Unser König— 
liches Siegel beigedruckt worden. 
Gegeben zu Dresden, am 30sten November 1855. 
Johann. 
  
  
   
Johann Heinrich August Behr. 
  
Letzte Absendung: am Sten December 1855.
	        
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