Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

(XX) 
  
P. 
Pässe, zum Transporte von Leichen in und durch das Gebiet eines anderen 
Staates auszustellende, — was dabei zu beobachten ist 
Personalsteuer, s. Gewerbe= und Personalsteuer. 
Pfarreien, vacante, — Verwendung des Substantialeinkommens derselben 
Pferde — das Verbot wider deren Ausfuhr über die äußere Zollgrenze wird 
wieder aufgehoben 
— invwiefern künftig nur geprüfte Schmiedemeister und Gesellen zu Aus- 
übung des Hufbeschlags bei selbigen zugelassen werden sollen . 
Pharmaceuten — Gebührentare für selbige bei pharmaceutischen Verrichtungen 
Platten, Böhmisches Bergrevier, — Uebereinkunft mit der Oesterreichischen 
Regierung wegen Auphebung der bisherigen Gemeinschaftlichkeit der 
Bergwerksnutzungen darin . 
Stadt, — Gültigkeit der von der vasigen Raalschule ausgestellten 
Reifezeugnisse bei der Aufnahme junger Leute auf der Forstacademie zu 
Tharandtt 
Polizei beim Regalbergbaue — inwieweit die Bergämter bei deren bandhabuns 
competent sind .... 
——deren Verwaltung in städtischen Gemeindebezirken 
— — Bahn= und Betriebs-— — deren Handhabung . 
— welche Behörde zu Untersuchung und Bestrafung desfallsiger Contra- 
ventionen competent ist . 
Polizeibehörden — Vorschriften für deren Verfahren, wenn bei Unterbring= 
ung körperlich oder geistig kranker Personen in einer Landes-Heil= oder 
Versorganstalt Streitigkeiten über die Heimathsangehörigkeit der letzte- 
ren entstehen . 
—mmefern11ed1em Art. 100, 176 und 199 des Strafgesetzbuchs er 
wähnten, und zu ihrer Kenntniß gelangenden Verbrechen dem compe- 
tenten Gerichte anzuzeigen haben 
— mwas selbige bei Einlieferung eines Correctionärs in die Landescorrec-= 
tionsanstalt zu Waldheim zu beobachten haben . 
— sind befugt, bei Hinrichtung eines Verbrechers für den betreffenden Ort 
die Veranstaltung öffentlicher Lustbarkeiten zu verbieten 
— welche Maaßregeln von denselben gegen die Weiterserbreitung der Lungen- 
seuche der Rinder zu ergreifen sind 
Postvereinsvertrag vom öten December 1851, de Oesterreichischer, 
— Nachtrag daut. 
Präparate leicht entzündliche und explodirende, — polizeiliche Maaßregeln 
in Bezug auf die Bereitung und Aufbewahrung derselben 
Preußen, Königreich, — Uebereinkunft zwischen selbigem und der freien 
Hansestadt Bremen wegen Beforderung der gegenseitigen Verkehrsver= 
hältnisse .. .... 
Plauen, 
Prüfungen bei Anstellungen im höheren Staatsforstdienste — Abänderung 
des Zeitpunktes für selbige 
— über den praktischen Lufbeschlag der Pferde —- welche Behörde diesel- 
ben anzustellen hat . 
— der Feldmesser zweiter Classe — finden alljährlich nur einmal Statt 
  
Tag. 
14 Juli 
14 April 
8 April 
10 April 
6 Sept. 
18 Oct. 
3 Mai 
8 Mai 
30 Sept. 
13 Aug. 
26 März 
2 April 
12 Dec. 
(25 Aug. 
10 Dec. 
27 März 
10 April 
9 Aug. 
Seite. 
141 fg. 
53 
48 
49 fg. 
343 fg. 
397 fg. 
56 
82 fg. 
375 fg., 396 
359 fg., 395 
363 fg., 395 
205 fg. 
416 
15 
49 fg. 
189 
  
  
Paragraph. 
1—4 
1—9 
1—4 
1—3 
10—13 
1—39 
29—36 
1 
2 
3 
1—13 
1—9
	        
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