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M 57) Bekanntmachung,
den wegen Herstellung einer Telegraphenverbindung zwischen Altenburg und
Weimar abgeschlossenen Vertrag betreffend;
vom 27sten August 1856.
Zwischen den Regierungen des Königreichs Sachsen, des Großherzogthums Sachsen-
Weimar-Eisenach, des Herzogthums Sachsen-Altenburg und des Fürstenthums Reuß jün-
gerer Linie ist wegen Herstellung einer Telegraphenverbindung zwischen Altenburg, Gera,
Roda, Jena und Weimar unterm 3ten Mai dieses Jahres an letzterem Orte ein Vertrag
abgeschlossen worden, dessen Bestimmungen nach erfolgtem gegenseitigen Austausche der
Allerhöchsten und Höchsten Ratificationen nachstehend unter O andurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht werden.
Dresden, den 2 7sten August 1856.
Finanz-Ministerium.
Behr.
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Nachdem Seine Majestät der König von Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Groß-
herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
und Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngerer Linie, wegen Herstellung einer Telegra-
phenverbindung zwischen der bei der Herzoglichen Residenz Altenburg befindlichen Königlich
Sächsischen Vereinstelegraphenstation einerseits, und Weimar andererseits, zum Anschlusse
an die dortige Königlich Preußische Vereinsstation übereingekommen und von Allerhöchst-
und Höchst-Denselben, nämlich
von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen
Allerhöchstihr Finanzdirector und Geheimer Rath r2c. Carl Wolf von Ehrenstein,
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach
Höchstihr Staatsrath 2c. Gottfried Theodor Stichling,
von Seiner Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg
Höchstihr Geheimer Staatsrath 2c. Carl Victor Sonnenkalb,
von Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht dem Fürsten Reuß jüngerer Linie
Höchstihr wirklicher Geheimer Rath r2c. Heinrich Eduard von Geldern,
zu Bevollmächtigten behufs näherer Vereinbarung hierüber ernannt worden sind; so haben
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Opelt.