Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

( 238 ) 
590 Verordnung, 
das Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend; 
vom 27 sten August 1856. 
ur Deckung des Bedarfs der römisch-katholischen Kirchen zu Dresden (mit Neustadt, 
Friedrichstadt, Freiberg und Meißen), zu Leipzig, Chemnitz, Zwickau und Hubertusburg 
ist auch in dem laufenden Jahre eine Anlage zu machen. Es ist dieselbe von den in ge- 
dachte Kirchen Eingepfarrten nach den durch die Verordnung vom 1 2ten October 1841 
(Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1841, Seite 232) 9# 7, 8, 10, 11 und 
13 bestimmten Sätzen, von denen jedoch die im §# 7 Ssub b., c und d bemerkten Sätze, 
wie schon seit dem Jahre 1852 (vergl. die Verordnung vom 20sten September 1852, 
Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1852, Seite 291) auch für dießmal wieder 
auf die Hälfte, mithin auf resp. 1, #g und a2lx des von den betreffenden Parochianen zu 
entrichtenden Gewerbe= und Personalsteuersatzes, hiermit herabgesetzt werden, zu zahlen. 
Jeder Beitragspflichtige hat nach § 19 der erstgedachten Verordnung den auf ihn fallen- 
den Beitrag bis zum ersten November dieses Jahres an die § 18 geordnete Receptur- 
behörde unerinnert abzuführen. 
Das Ausschreiben einer Schulanlage bleibt auch für das Jahr 1 85 6 ausgesetzt. 
Dresden, am 2 7sten August 1856. 
Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. 
Für den Minister: 
Dr. Hübel. 
Schreyer. 
  
460)0 Bekanntmachung, 
den zwischen dem Zollvereine und dem Königreiche beider Sicilien abgeschlossenen 
Handels= und Schifffahrtsvertrag betreffend; 
vom 28sten August 1856. 
Nechdem die im Handels= und Schifffahrtsvertrage zwischen den Staaten des deutschen 
Zollvereins und dem Königreiche beider Sicilien vom 27sten Januar 1847 (Seite 93 
des Gesetz= und Verordnungsblattes von demselben Jahre) für die directe Fahrt ver- 
abredeten Begünstigungen hinsichtlich der Zoll- und Schifffahrtsabgaben getroffener Ver- 
einbarung gemäß, auch auf die indirecte Fahrt ausgedehnt worden sind, so wird die 
deshalb unter dem 7ten Juli dieses Jahres ausgestellte und zwischen dem Königlich Preu- 
ßischen und dem Königlich Sicilianischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
	        
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