Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Erlassung einer schriftlichen Ladung oder eines schriftlichen Haft- oder Vor— 
führungsbefehls, Ausstellung einer Legitimation bei angeordneter Nacheile 
oder zur Abholung eines Inhaftaten 
Ist die Ladung an mehrere Personen gerichtet, oder betrifft der Befehl 
mehrere Personen, so ist über diesen Ansatz noch für die zweite und 
für jede folgende Person anzusetzen 
Ausfertigung eines Scheins über sicheres Geleit 
Haftnahme einer Person 
Vernehmung eines Angeschuldigten ... 20 Ngr. bis 
Dieser Ansatz gilt auch für das Verhör nach Art. 268 der Straf- 
proceßordnung,. GWersl. noch Anmerkung sub Nr. 5) 
Gegenüberstellung 20 Ngr. bis 
Abnahme des Handgelöbnisses . . 
Beschlagnahme und Aufzeichnung des beweglichen Vermögens durch den Un. 
tersuchungsrichter (Art. 146 der Strafproceßordnung) 1 Thlr. bis 
Die öffentliche Bekanntmachung derselben 
und ebensoviel für dieselbe im Falle der Wieveraufhebung. 
Anmerkung zu Nr. 13 und 21. In diesen Ansätzen sind die Zuschriften an 
die Zeitungserpeditionen mit begriffen. 
Annahme oder Rückgabe einer Sicherheitsleistung 15 Ngr. bis 
Außer diesem Ansatze passiren, wenn Geld oder Geldeswerth zum ge- 
richtlichen Depositum kommt, die gesetzlichen Depositalgebühren. 
Acteninrotulation nebst Anfertigung und Vervollständigung des Repertorii und 
der Liquidation der Gerichtskosten, soweit letztere mit der Acteninrotulation 
verbunden ist, (im Uebrigen vergl. jedoch § 6) . 
Dieser Ansatz passirt für jedes Volumen, jedoch nur einmal für vasselbe. 
Neben diesem Ansatze kann bei Versendung der Acten noch für Em- 
ballage angesetzt werden . 2 Ngr. bis 
Bestellung eines Vertheidigers 
Beiwohnung einer vom Vertheidiger oder anderen Personen mit dem Ange. 
schuldigten gesuchten Unterredung .. 
Anschlag am Gerichtsbrete, schriftliche Auflage, ** oder sonstige 
Ausfertigung 
Anmerkung. Randbeschlüsse, velne die Stelle einer außerdem unvermeidlichen 
Ausfertigung vertreten, sind ebenso zu liquidiren. Für andere Randbeschlüsse 
passirt kein Ansatz. 
  
1856. 46 
Thlr. 
  
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10 
20 
20 
15 
  
15 
 
	        
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