Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Gesetz· und Verordnungsblall 
für das Königreich Sachsen, 
LSte Stuück vom Jahre 1856. 
— 
    
75) Verordnung, 
die Reclamationsinstanz in Telegraphenangelegenheiten betreffend; 
vom 29sten September 1856. 
D. in nächster Zeit wieder mehrere neue Telegraphenstationen werden eröffnet werden, 
so hat das Ministerium des Innern, im Einverständnisse mit dem Finanzministerium, be- 
schlossen, nunmehr eine allgemeine Anordnung dahin zu treffen, daß die Entscheidung über 
Reclamationen wegen etwa von Seiten der betreffenden Telegraphenbüreaus verweigerter 
Annahme und Beförderung von Privatdepeschen überall dem Kreisdirector des betreffenden 
Bezirks zustehen soll. 
Wie sich nun die Kreisdirectoren dieser Entscheidungen zu unterziehen haben, so wird 
solches zu Jedermanns Kenntniß und Nachachtung hiermit bekannt gemacht und zugleich 
dasjenige, was in den Verordnungen vom 27 sten April und 2 Ssten Juni 1854 (Gesetz- 
und Verordnungsblatt vom Jahre 1854, Seite 100 und 148) wegen der den Amts- 
hauptleuten in Chemnitz und Zittau übertragenen Entscheidung über derartige, bei den da- 
sigen Telegraphenbüreaus etwa vorkommende Reclamationen vorgeschrieben worden ist, 
unter Zustimmung des Finanzministeriums, hierdurch aufgehoben. 
Dresden, am 29sten September 1856. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Lehmann. 
1856. 57
	        
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