Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

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Die, im Einvernehmen mit den Gerichtsämtern, zum örtlichen Organe der letzteren, 
als Stadtpolizeibehörde, bestimmten Rathsmitglieder sind von der Amtshauptmannschaft 
der Kreisdirection anzuzeigen, welche auch von den diesen Organen für ihre Geschäftsführ— 
ung ertheilten allgemeinen Instructionen und Anweisungen und deren etwaige Abän— 
derung nachrichtlich in Kenntniß zu erhalten ist. 
Dresden, am 30sten September 1856. 
Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen 
Unterrichts. 
Frhr. von Beust. von Falkenstein. 
Pursch. 
A. 
Eintheilung 
des 
Königreichs Jachsen, 
mit Ausschluß der Schönburgischen Receßherrschaften, 
nach 
Regierungs= und amtshauptmannschaftlichen Bezirken. 
  
A. Negierungsbezirk der Kreisdirection Budissin. 
I amtshauptmannschaftlicher Bezirk (Zwissin) mit den Amtsbezirken: 
1) Budissin, 5) Pulsnitz, 
2) Schirgiswalde, 6) Königsbrück, 
3) Königswarthe, 7) Kamenz, 
4) Bischofswerda, 8) Neusalza. 
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