Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1856. (22)

( 385 ) 
Kaiserl. Königl. Oberlandesgericht für das Oedenburger Verwaltungsgebiet in Oedenburg, 
- - - --PreßburgerVerwaltungsgebietinPreßburg, 
- - - --KaschauerVerwaltungsgebietinEperies, 
- - - --GroßwardeinerVerwaltungsgebietinGroßi 
wardein, 
— Serbien und das Temeser Banat in Temeswar, 
Banaltafel für Croatien und Slavonien in Agram, 
Kaiserl. Königl. Oberlandesgericht für Siebenbürgen in Hermannsstadt. 
  
& 82) Verordnung, 
die Gleichmäßigkeit der Schraubengewinde an den Feuerspritzen betreffend; 
vom 10ten October 1856. 
Zu wiederholten Malen ist die Erfahrung gemacht worden, daß die Wirksamkeit der bei 
entstandenen Bränden von verschiedenen Orten her zusammen getroffenen Feuerspritzen da— 
durch wesentlich beeinträchtigt wird, daß die an den Spritzen, Schläuchen und Zubringern 
befindlichen Schrauben der Größe nach und sonst verschiedene Gewinde haben und es daher 
nicht möglich ist, die bei der einen oder anderen der in Thätigkeit befindlichen Spritzen 
entstandenen Defecte durch das Einschrauben von Röhren, Schläuchen rc. anderer zugleich 
anwesender Spritzen zu ersetzen und überhaupt von den einzelnen Bestandtheilen der zur 
Hülfe herbeigeeilten Spritzen je nach dem Bedürfnisse sofortigen Gebrauch zu machen. 
Zur Förderung der Löschanstalten erscheint es daher dringend nöthig, Vorkehrungen 
zu treffen, daß die Schläuche der von verschiedenen Orten herbeigebrachten Spritzen und 
Zubringer, wenn und soweit es der augenblickliche Bedarf erheischt, an einander geschraubt 
werden können, weshalb biermit Folgendes verordnet wird: 
& 1. Für alle Schrauben, welche sowohl zur Verbindung der Spritzenschläuche unter 
sich, als zur Befestigung derselben an den Spritzen und Zubringern dienen, sind von Erlaß 
dieser Verordnung an lediglich die im §# 2 speciell beschriebenen zwei Normalgewinde, und 
zwar je nach den Dimensionen der betreffenden Schläuche entweder das eine oder das an- 
dere dieser beiden Gewinde, in Anwendung zu bringen. 
#2. Jedes dieser beiden Normalgewinde ist scharfkantig und enthält genau sechs 
Schraubengänge auf einen Dresdner Zoll Länge. 
Der äußere Durchmesser der Vaterschraube beträgt 
bei dem kleineren Gewinde 21 Zoll und 
= „ größeren 31 
59#
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.