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Gesech-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
283tk Stück vom Jahre 1856.
106) Bekanntmachung,
die Besorgung der strompolizeilichen Angelegenheiten innerhalb des Amtsbezirks
Strehla betreffend;
vom 10ten December 1956.
Nech § 7 der Verordnung vom 28Ssten Mai 1836, einige Veränderungen in der
Bezirkseintheilung betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1836, Seite 154),
hat sich die Competenz der Kreisdirection zu Dresden und beziehendlich der Amtshaupt-
mannschaft zu Meißen in Ansehung der Elbufer= und Strombausachen und der damit
zusammenhängenden strompolizeilichen Angelegenheiten bisher auf die ganze Elbstrecke bis
zur Landesgrenze mit Einschluß der Fluren einiger auf dem rechten Elbufer gelegener, im
übrigen zu dem Bezirke der Kreisdirection zu Leipzig und der Amtshauptmannschaft zu
Grimma gehöriger Ortschaften erstreckt.
Da es sich im Interesse einer einheitlichen Behandlung des fraglichen Geschäftszweigs
als angemessen darstellt, dieses Verhältniß auch der nunmehrigen, durch die Verordnungen
des Justizministeriums vom 2ten September und des Ministeriums des Innern und des
Cultus und öffentlichen Unterrichts vom 30sten September dieses Jahres getroffenen Be-
zirkseintheilung gegenüber aufrecht zu erhalten und derselben anzupassen, so ist, im Ein-
verständnisse des Finanzministeriums, vom Ministerium des Innern beschlossen worden,
die Competenz in den Eingangsgedachten, die Strompolizei betreffenden Angelegenheiten
innerhalb des ganzen Amtsbezirks Strehla bei der Amtshauptmannschaft zu
Meißen und zwar dergestalt zu belassen, daß sie die letzteren, soweit nöthig in Concurrenz
mit dem Gerichtsamte Strehla, in Unterordnung unter die Kreisdirection zu Dresden zu
besorgen hat.
Als eine Modifccation der, im übrigen nach der Verordnung Lom 30sten September
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