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& 43) Verordnung,
die Landtagswahlen im Bezirke der Stadt Dresden und im cten städtischen
Wahlbezirke betreffend;
vom 4ten Juni 1857.
Neckhvem der Gerichtsamtmann Hofrath Damm allhier des ihm ertheilten Auftrags zu
Leitung der Landtagswahl im Bezirke der Stadt Dresden, nicht minder der Gerichtsamtmann
Klien in Colditz des ihm für den 4ten städtischen Wahlbezirk gewordenen gleichen Auf-
trags auf ihr Ansuchen wiederum enthoben, und an ihre Stelle für die gedachten Wahl-
geschäfte, und zwar im Bezirke der Stadt Dresden der
Supernumerar-Regierungsrath Eppendorf allhier,
im 4ten städtischen Wahlbezirke aber der
Amtshauptmann von Welck in Grimma
als Regierungscommissare bestellt worden sind, so wird Solches, unter Bezugnahme auf
die unterm 29#sten April dieses Jahres ergangene Verordnung (Gesetz= und Verordnungs-
blatt Seite 73) andurch bekannt gemacht.
Dresden, am 4ten Juni 1857.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter.
v. Charpentier.
44) Decret
wegen Bestätigung der Leihhausordnung der Stadt Chemnitz;
6 vom 23sten Mai 1857.
De Gesammtministerium, mit der Leitung der Regierungsgeschäfte während der Ab-
wesenheit Sr. Majestät des Königs beauftragt, fügt hiermit zu wissen, daß Se. Königliche
Majestät auf Vortrag der Ministerien der Justiz und des Innern die Errichtung eines
Leihhauses in Chemnitz genehmigt und der dafür entworfenen Leihhausordnung, unter
Bewilligung der in §§ 6, 27, 2 8, 30 und 32 beanspruchten Rechtsvergünstigungen, die
nachgesuchte Genehmigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß den Bestimmungen dieser
Ordnung von Allen, die es angeht, genau nachgegangen werden soll.