Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(∆ 104) 
& 43) Verordnung, 
die Landtagswahlen im Bezirke der Stadt Dresden und im cten städtischen 
Wahlbezirke betreffend; 
vom 4ten Juni 1857. 
Neckhvem der Gerichtsamtmann Hofrath Damm allhier des ihm ertheilten Auftrags zu 
Leitung der Landtagswahl im Bezirke der Stadt Dresden, nicht minder der Gerichtsamtmann 
Klien in Colditz des ihm für den 4ten städtischen Wahlbezirk gewordenen gleichen Auf- 
trags auf ihr Ansuchen wiederum enthoben, und an ihre Stelle für die gedachten Wahl- 
geschäfte, und zwar im Bezirke der Stadt Dresden der 
Supernumerar-Regierungsrath Eppendorf allhier, 
im 4ten städtischen Wahlbezirke aber der 
Amtshauptmann von Welck in Grimma 
als Regierungscommissare bestellt worden sind, so wird Solches, unter Bezugnahme auf 
die unterm 29#sten April dieses Jahres ergangene Verordnung (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt Seite 73) andurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 4ten Juni 1857. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Kohlschütter. 
v. Charpentier. 
  
44) Decret 
wegen Bestätigung der Leihhausordnung der Stadt Chemnitz; 
6 vom 23sten Mai 1857. 
De Gesammtministerium, mit der Leitung der Regierungsgeschäfte während der Ab- 
wesenheit Sr. Majestät des Königs beauftragt, fügt hiermit zu wissen, daß Se. Königliche 
Majestät auf Vortrag der Ministerien der Justiz und des Innern die Errichtung eines 
Leihhauses in Chemnitz genehmigt und der dafür entworfenen Leihhausordnung, unter 
Bewilligung der in §§ 6, 27, 2 8, 30 und 32 beanspruchten Rechtsvergünstigungen, die 
nachgesuchte Genehmigung mit der Wirkung ertheilt haben, daß den Bestimmungen dieser 
Ordnung von Allen, die es angeht, genau nachgegangen werden soll.
	        
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