Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

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&. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1 sten October laufenden Jahres in 
Kraft, dagegen kommen von dem nämlichen Zeitpunkte an die Vorschriften der Verordnung 
vom 1 Iten April 1851 (Seite 100 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1851) 
außer Anwendung. 
Hiernach haben sich die Haupt-Zoll- und Steuerämter und die Salzverwaltereien, so- 
wie Alle, welche es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, den 1 Oten Juni 1857. 
Finanz-Ministerium. 
" Behr. 
Zenker. 
  
& 46) Verordnung, 
die Landtagswahl im 23sten bäuerlichen Wahlbezirke betreffend; 
vom Sten Juni 1857. 
Nech erfolgtem Ableben des laut Verordnung vom 29sten April dieses Jahres (Gesetz= 
und Verordnungsblatt Seite 73) mit der Leitung der Landtagswahl im 23sten bäuerlichen 
Wahlbezirke beauftragt gewesenen Amtshauptmanns von Carlowitz in Zittau ist für das 
gedachte Wahlgeschäft der 
Gerichtsamtmann Käuffer in Weißenberg 
als Regierungscommissar bestellt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Dresden, am Sten Juni 1857. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
v. Charpentier. 
  
47) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Gasbeleuchtungsactienvereins zu Großenhain; 
vom 18Sten Juni 1857. 
Dess Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten des Gasbeleuchtungsactienvereins zu Großenhain die nachgesuchte 
Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allent- 
halben genau nachgegangen werden soll. 
1857. 18
	        
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