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.61) Bekanntmachung,
die Rücknahme der der Feuerversicherungsgesellschaft Borussia ertheilten Concession
betreffend;
vom 1#ten September 1857.
Nachdem die laut Bekanntmachung vom 14ten December 1848 (Gesetz-- und Verord—
nungsblatt, Seite 360) zum Geschäftsbetriebe innerhalb des Königreichs Sachsen mit
Concession versehene Feuerversicherungsgesellschaft Borussia in Berlin den Beschluß ihrer
Auflösung gefaßt hat, auch erstatteter Anzeige zufolge sämmtliche Versicherungen der ge—
nannten Anstalt in hiesigen Landen gegenwärtig abgelaufen sind, so wird die vorgedachte
Concession andurch wieder außer Kraft gesetzt und Solches zur Nachachtung hiermit zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 1 1ten September 1857.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter.
v. Charpentier.
62) Decret
wegen einer vorübergehenden Erweiterung des der landständischen Hypotheken-
auch Leih= und Sparbank für das Königlich Sächsische Markgrafthum Oberlausitz
durch Decret vom 17ten April 1850 und vom 15ten April 1854
gewährten Banknotenprivilegiums;
vom 2ten Januar 1857.
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
ꝛc. 2c. 26c.
haben auf das Uns von Unseren Ministerien des Innern und der Finanzen vorgetragene
Gesuch der Stände des Landkreises im Markgrafthume Oberlausitz das der landständischen
Hypotheken- auch Leih- und Sparbank zu Bupdissin mittelst der Decrete vom 17ten April
1850 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1850, Seite 103) und vom 15ten
April 1854 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1854, Seite 113) ertheilte
Privilegium zur Ausgabe von Banknoten mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitverhält-
nisse auf die Zeit bis zu dem 31sten December 1859 in der nachbemerkten Maaße zu er-
weitern beschlossen: