Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

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Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider ständi— 
schen Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 5ten October 1857. 
Gesammtministerium. 
Dr. von Zschinsky. Frhr. von Beust. 
Roßberg. 
  
. 65) Bekanntmachung, 
die Veränderung des durch Bekanntmachung vom öten October 1857 für: 
Einberufung der Stände des Königreichs Sachsen festgesetzten Zeitpunkts 
betreffend; 
vom Sten October 1857. 
D- durch das am heutigen Tage erfolgte, ebenso unerwartete als schmerzliche Hinschei- 
den Ihro Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria das Königliche Haus und 
das ganze Land in tiefe Trauer versetzt worden ist; so haben Seine Königliche Majestät 
die Stände des Königreichs, anstatt auf den 2 6sten dieses Monats, auf 
den 1 1ten November dieses Jahres 
einberufen zu lassen beschlossen. 
Es wird Solches und daß die unterm öten dieses Monats erlassene Bekanntmachung 
sich erledigt, hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Dresden, den 8ten October 1857. 
Gesammtministerium. 
Dr. von Zschinsky. Frhr. von Beust. 
Roßberg. 
  
Letzte Absendung: am 12ten October 1857.
	        
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