Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

  
S. 
Salz, zur Fütterung des Viehes bestimmtes, — dessen Verkauf .. 
Schärfungen der Arbeitshausstrafe, im Art. 16 des Strafgesetzbuchs er- 
wähnte, — inwiefern die Untersuchungsgerichte bei Einlieferung von 
Sträflingen in das Arbeitshaus über die gesetzlichen Voraussetzungen 
dieser Schärfungen sich auszusprechen haben 
Schifffahrt — Abschluß eines Vertrags hierüber zwischen den Staaten des 
deutschen Zollvereins und der Orientalischen Republik del Uruguay 
Schiffzieher an der Elbe — Abstellung der bei der Ausübung ihres Gewerbes 
oft vorgekommenen Ungebührnisse ... 
Schneeberg, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenstation vaselbst . 
Schueeschutzv orrichtun gen an der Leipzig-Dresdner Eisenbahn in Groß— 
Böhlaer Flur — Anwendung des Gesetzes vom 21 sten Juli 1855 auf 
deren Anlage . 
Schriftenwechsel zwischen diesseitigen und Kaiserlich Oesterreichischen Behör- 
den wegen Oesterreichischer Militärpersonen — Erläuterung der Ver- 
ordnung vom 26sten September 1856 hierüber 
Schüblinge — Erläuterung zu der Verordnung vom 12ten April 1844 in Be- 
zug auf Errichtung von Stationen zwischen den Königreichen Sachsen 
und Böhmen wegen deren gegenseitiger Uebernahme 
Schuldverschreibungen in Werthsabschnitten von 10 Thalern und darüber, 
unverzinsliche, von einer ausländischen Bank, Anstalt oder Person aus- 
gegebene, — unter welchen Bedingungen selbige künftig in Hiesigen 
Landen zu Zahlungen verwendet werden dürfen 
Schwarzenberg, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenstation an der im 
Bau begriffenen Zwickau-Schwarzenberger Staatseisenbahn daselbst 
Signale, welche mit Dampfpfeifen bei stehenden Maschinen in Fabriken für die 
Fabrikarbeiter oder zu sonstigen Zwecken gegeben werden — sind verboten 
Silbermünzen, neue, — deren Ausprägung in hiesigen Landen . 
— Feingehalt und Mischungsverhältniß derselben 
— Andwendung des neuen Münzgewichts bei deren Verpackung 
Sparcassen, s. Annaberg — Frohburg — Hohnstein — Oschatz — Pirna. 
Ständev ersa mmlung, s. Landtag — Landtagsordnung. 
Stellvertretung der Vorstände der Gerichtsämter — wer selbige in Behin- 
derungsfällen zu übernehmen hat . 
Stempelabgabe — inwieweit dem Creditvereine zu Meißen für die bei dem- 
selben vorkommenden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften 
eine Befreiung hiervon verwilligt worden ist 
Stempelfiscal — demselben wird die Ueberwachung der bezüglich der Post- 
portobefreiungen erlassenen Bestimmungen mit übertragen 
Steuern, directe, im Jahre 1857 zu entrichtende, — theilweise Wegfall der 
Zuschläge dabei . 
——promiorqches Ausschreiben wegen deren Erhebung im Jahre 1858 
Strychnin — Verbot wider dessen Anwendung zur Vertilgung der Raubthiere 
Syrup, ausländischer, — nach welcher Höhe die Eingangszollsätze hiervon für 
den Zeitraum vom Isten *“ 1857 bis Ende August 1858 er— 
hoben werden sollen . 
  
Tag. 
10 Juni 
5 Jan. 
30 Juni 
8 Jan. 
29 April 
1856 
24 Dec. 
1857 
14 März 
18 Juli 
18 Mai 
29 April 
11 April 
(18 Mai 
119 Mai 
4 Aug. 
1856 
23 Dec. 
1857 
28 Oct. 
5 März 
26 März 
14 Dec. 
16 Jan. 
27 Juni 
  
Seite. 
4 fg. 
114fg. 
22 fg. 
72 fg. 
101 fg. 
72 fg. 
67 
81 fg. 
96 fg. 
143 fg. 
246 
59 
63 fg. 
253 fg. 
31 
113 
  
Paragraph. 
1—8 
1—5 
1, 2 
1—8 
1, 2 
1—15 
1—15 
1—6 
1—7
	        
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