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des Cultus und öffentlichen Unterrichts zur weiteren Beförderung durch das Ministerium
der auswärtigen Angelegenheiten kostenfrei einzureichen.
Die Abfassung solcher Zeugnisse erfolgt unaufgefordert kosten- und stempelfrei.
Dresden, den bten October 1857.
Die Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen
Unterrichts.
Frhr. v. Beust. v. Falkenstein.
Schreyer.
71) Decret
wegen Bestätigung des Regulativs der Sparcasse für die Stadt Frohburg:
vom 14ten September 1857.
Wn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
2c. 2c. 2c.
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der
Justiz und des Innern zu der von dem Stadtrathe zu Frohburg im Einverständnisse mit
den Stadtverordneten und dem Bürgerausschusse daselbst beabsichtigten Errichtung einer
von der Stadtgemeinde zu vertretenden Sparcasse für Unbemittelte Unsere Genehmigung
ertheilt und dem dafür entworfenen Sparcassenregulative, unter Bewilligung der in §§ 14,
15, 16 und 17 beanspruchten Rechtsvergünstigungen, Unsere Bestätigung mit der Wirkung
verliehen haben, daß dem Inhalte desselben von Allen, die es angeht, auf das Genaueste
nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist hierüber dieses
Decret
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig
vollzogen worden.
Dresden, den 1 Aten September 1857.
Johann.
1 Dr. Ferdinand von Zschinsky.
W Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.