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AM 72) Decret
wegen Bestätigung der Statuten des Creditvereins zu Meißen;
vom 16ten October 1857.
De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den
Statuten des Creditvereins zu Meißen, welcher zu dem Zwecke zusammengetreten ist, durch
gemeinschaftlichen Credit seinen Mitgliedern die zu ihrem Geschäftsbetriebe erforderlichen
baaren Geldmittel zu verschaffen, die gebetene Bestätigung mit der Wirkung ertheilt, daß
den darin enthaltenen Bestimmungen genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgestellt worden.
Dresden, den 1 6ten October 1857.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
73) Bekanntmachung,
die Verlegung des Sitzes der 2ten Amtshauptmannschaft des Regierungsbezirks
Budissin betreffend;
vom 2ten November 1857.
Nachdem mit Allerhöchster Genehmigung auf Antrag der Provincialstände des Mark—
grafthums Oberlausitz beschlossen worden ist, wiewohl mit Vorbehalt eines späteren Zu-
rückkommens auf diesen Beschluß, den Sitz der 2ten Amtshauptmannschaft des Regier-
ungsbezirks Budissin von Zittau nach Löbau zu verlegen, und diese Verlegung am heuti-
gen Tage stattgefunden hat, so wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, am 2ten November 1857.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Pursch.
1851. 38