Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(246 ) 
M. 74) Bekanntmachung, 
den Austritt des Herzogthums Parma aus der Zolleinigung mit Oesterreich 
betreffend; 
vom 2ten November 1857. 
Naghdem das Herzogthum Parma mit dem 31 sten October dieses Jahres aus der bisher 
bestandenen Zolleinigung desselben mit dem Kaiserthume Oesterreich ausgetreten ist, so 
wird Solches, und daß vom 1sten dieses Monats an, die Bestimmungen des Handels- 
und Zollvertrags vom 1##en Februar 1853 auf das Verhältniß der Staaten des deut- 
schen Zollvereins zu dem Herzogthume Parma nicht weiter Anwendung leiden, das Letz- 
tere vielmehr dem Zollvereine gegenüber allenthalben als Ausland zu betrachten ist, zur 
Kenntnißnahme und beziehendlich Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Dresden, am 2ten November 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Schäfer. 
75) Bekanntmachung, 
die dem Creditvereine zu Meißen verwilligte Stempelbefreiung betreffend; 
vom 28sten October 1857. 
Das Finanzministerium hat dem in Meißen bestehenden Creditvereine in Anerkennung 
seines gemeinnützigen Zwecks und zu dessen Unterstützung, für die bei demselben vorkom— 
menden Wechsel, Schuldverschreibungen und Bürgschaften, welche bei gegebenen Vorschüs- 
sen zu Sicherstellung des Vereins von dessen Mitgliedern oder von Bürgen ausgestellt 
werden, insoweit die Vorschüsse den Betrag von Fünfzig Thalern — — nicht über- 
steigen, Befreiung von der in der Stempeltare des Mandats vom 1 ten Januar 1819 
unter den Worten: „Schuldverschreibung“ und „Fidejussiones und Bürgscheine“ geord- 
neten Stempelabgabe bis auf Widerruf bewilligt, wohingegen eine weitere Befreiung von 
der Stempelabgabe, sowohl beim Schriften= als Werthsstempel in Angelegenheiten des ge- 
nannten Creditvereins nicht stattfindet, was hierdurch zur Nachachtung für Alle, die es 
angeht, zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Dresden, am 2Ssten October 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Zenker. 
  
  
Letzte Absendung: am 10ten November 1857.
	        
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