Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
—
Reichskanzler · Amt
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Prännmerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IV. Jahrgang. 3
Berlin, Freitag, den 25. Februar 1876.
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Inhalt:
2.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . Seite 95
Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft-
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum
Schlusse des Monats Januar 1876 97
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs
münzen
Zoll= und Steuer-Wesen: Bekanntmachung, betr. die neuen
Schuldverschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüttich
vom Jahre 1853; — Kompetenz einer Steuerstelle 99
Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die nach dem neuen
Schiffsvermessungs-Verfahren noch nicht vermessenen ein-
registrirten deutschen Kauffahrteischiffe nach dem Bestande
derselben am 1. Dezember 1875; — Beginn von See-
schiffer-Prüfungen ...
Post- und Telegraphen.Wesen Verordnung, betr. Abände-
rungen und Ergänzungen der Telegraphen-Ordnung vom
21. Juni 1872; — Nachweisung der im letzten Viertel-
jahre 1875 vorgekommenen Veränderungen im Bestande
der Kaiserlich deutschen Reichs-Telegraphen-Aemter; — An-
nahme von Telegrammen durch die Telegraphenboten; —
Annahme von Telegrammen durch die Eisenbahn= Post
büreaus
7. Konsulat= Wesen. Ernennung und " Exequatur-Ertheilun
gen . 107
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Schreiner Nikolaus Seywert, geboren am 11. Februar 1846 zu Itzig (Großherzog=
thum Luxemburg) und ortsangehörig daselbst, zuletzt in Metz wohnhaft, nach Verbüßung
einer wegen Diebstahls erkannten zweijährigen Zuchthausstrafe,
2. der Maurer Johann Baur, geboren zu Leimbach (Kanton Aargau in der Schweiz) und
ortsangehörig daselbst, zuletzt in Neubreisach wohnhaft, 33 Jahre alt, nach Verbüßung
einer wegen Falschmünzerei erkannten vierjährigen Zuchthausstrafe,
zu 1 und 2 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
11. Februar d. J.,
3. der Arbeiter Johann Chowaniec aus Rudnik in Galizien, 44 Jahre alt,
4. der Tischlergeselle Johann Hassa aus Paseka in Böhmen, 23 Jahre alt,
zu 3 und 4 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 4 auch
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