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14) Verordnung
zu Bekanntmachung des mit der Königlich Preußischen Regierung wegen der
Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn abgeschlossenen Vertrags;
vom 27 sten Januar 1857.
Mi der Königlich Preußischen Regierung ist wegen der von der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahngesellschaft projectirten Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn unter dem 1 2ten December
1856 in Berlin ein Vertrag abgeschlossen worden, dessen Bestimmungen zum Thbeil auch
auf die Röderau-Jüterbogker und Leipzig-Weißenfelser Eisenbahn Anwendung leiden.
Nachdem die Auswechselung der dießfallsigen Ratificationen am 2 Tsten dieses Monats
in Berlin stattgefunden hat, so wird mit Allerhöchster Genehmigung dieser Vertrag hier-
durch öffentlich bekannt gemacht.
Dresden, den 27 sten Januar 1857.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Vertrag
zwischen Sachsen und Preußen wegen einer zwischen Bitterfeld und Leipzig zu
erbauenden Eisenbahn, und wegen einiger Abänderungen der am 6ten März 1848
über die Jüterbogk-Riesaer und Weißenfels-Leipziger Eisenbahnen
abgeschlossenen Verträge.
Seine Majestät der König von Sachsen und Seine Majestät der König von Preußen
in dem Wunsche übereinstimmend, eine möglichst kurze Eisenbahnverbindung zwischen
Leipzig und Berlin herzustellen, haben zum Behufe einer hierüber zu treffenden Verein-
barung zu Bevollmächtigten ernannt: "
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Rath Dr. Christian Albert Weinlig,
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Regierungsrath August Ludwig Freiherrn
von der Reck,
Allerhöchst Ihren wirklichen Legationsrath Julius Alerander Aloys
Saint-Pierre,
welche, unter Vorbehalt der Ratification, über folgende Punkte übereingekommen sind:
Art. 1. Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung verpflichten
sich gegenseitig, den Bau einer Eisenbahn, welche sich bei Bitterfeld von der Königlich