Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

(39 -) 
. 15) Decret 
wegen Ertheilung der Concession für die Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn; 
vom 27 sten Januar 1857. 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 14. 2. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Grund des Gesetzes, die Abtretung von Grundeigenthum 
zu nachbenannten Eisenbahnanlagen betreffend, vom 6ten Juni. 1855, § 1 sub 2, der 
Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von 
Leipzig bis an die Sachsisch-Preußische Landesgrenze in der Richtung nach Bitterfeld die 
erforderliche Concession unter den aus der Anfuge sub □ ersichtlichen Bedingungen er- 
theilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den 
es angeht, auf das Genaueste nachgegangen werde und es ist hierüber gegenwärtiges 
Conceessionsdecret 
ertheilt und von Uns eigenhändig unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels vollzo- 
gen worden. 
Dresden, den 27 ten Januar 1857. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
□ 
Concessionsbedingungen 
für die 
Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn. 
& 1. Der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft wird zum Baue und zum Betriebe 
einer Eisenbahn, welche zwischen der im Anschlusse an die Berlin-Anhaltische Eisenbahn 
von Wittenberg nach Halle zu erbauenden Eisenbahn einerseits und den in Leipzig aus- 
mündenden Eisenbahnen andererseits eine unmittelbare Verbindung herstellen und die Be- 
nennung „Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn“ führen soll, insoweit als dieselbe auf Sächsisches 
Landesgebiet zu liegen kommt, unter nachfolgenden Bedingungen und näheren Bestimmun- 
gen Concession ertheilt. 
1857. 7
	        
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