Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

( 57) 
21) Decret 
wegen Bestätigung des revidirten Statuts des Sparcassenvereins zu OÖschatz; 
vom 13ten Februar 1857. 
Wag, Johann, von GEOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 2c. 2c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Vortrag Unserer Ministerien des Innern und der Justiz, 
nachdem der Sparcassenverein zu Oschatz das laut Decrets vom 19ten December 1846 
bestätigte Statut der von ihm daselbst errichteten Sparcasse einer Revision unterworfen 
hat, das Uns vorgelegte revidirte Statut genehmigt und demselben auf darum geschehenes 
Ansuchen Unsere Bestätigung dergestalt ertheilt haben, daß den Bestimmungen dieses abge- 
änderten Statuts, welche an die Stelle des bisherigen treten, von allen, die es angeht, 
auf das Genaueste nachgegangen werden, die Anstalt auch nicht nur der ihr bisher schon 
bewilligten in §9§# 7, 9 und 10 mit aufgenommenen Rechtsvergünstigungen, sondern auch 
der ihr hiermit ertheilten, im § 15 beanspruchten neuen Rechtsvergünstigung sich zu be- 
dienen berechtigt sein soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdeeret 
ausgefertigt und von Uns unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels eigenhändig 
vollzogen worden. 
Dresden, den 13ten Februgr 1857. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Johann Heinrich August Behr. 
Revidirtes Statut 
des 
Sparcassenvereins zu ÖOschatz. 
ꝛc. ꝛc. 
15. Gegen die in den vorstehenden Statuten angedrohten Rechtsnachtheile findet Wiedereinsetz— 
keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Statt. ung in den 
vorigen Stand. 
20. 20.
	        
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