Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

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Ein Verzeichniß der Standorte in den einzelnen Provinzen des Kaiserthums Oester- 
reich ist beigefügt. 
Dresden, den 1 4ten März 1857. 
Ministerium der Justiz. 
Behr. 
Rosenberg. 
Verzeichniß 
der Standorte in den Provinzen des Kaiserthums Oesterreich. 
Wien, Standort für Nieder= und Ober-Oesterreich, Salzburg, Steiermark und Tyrol. 
Prag, - Böhmen. 
Brünn, . Mähren. 
Verona, - -dieLombardei,dasVenetianischeKärnthenundKrain. 
Ofen, — Ungarn. 
Hermannstadt, — Siebenbürgen. 
Lemberg, " Galizien und die Bukowing. 
Agram, - Croatien, Slavonien und die Croatisch-Slavonische Militär— 
grenze. 
Temesvar, — Banat, die Serbische Woiwodschaft und die Serbisch-Banater 
Militärgrenze. 
Zara, Dalmatien. 
  
. 26) Verordnung, 
den theilweisen Wegfall der Zuschläge zu den directen Steuern auf das Jahr 1857 
betreffend; 
vom 26sten März 1857. 
D. es die günstigen Ergebnisse bei den Staatseinnahmen gestatten, daß der der letzten 
Ständeversammlung bei Verabschiedung des Staatsbudgets wegen Gewährung eines 
Steuererlasses auf das Jahr 1857 ertheilten eventuellen Zusage entsprochen werde, so 
wird zu dem Ende mit Genehmigung Sr. Majestät des Königs hiermit Folgendes ver- 
ordnet: 
§& 1. Von den durch das Finanzgesetz vom 1 6ten August 1855, & 2 unter b, aa 
und Dh ausgeschriebenen und in der Ausführungsverordnung zu diesem Gesetze von dem-
	        
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