Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1857. (23)

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1 öten August 1855 bezüglich der Aufweisung der Personalsteuerquittungen bei Erhebung 
von Besoldungen 2c. bleibt unverändert. 
Hiernach haben Alle, die es angeht, sich zu achten. 
Dresden, den 26sten März 1857. 
Finanz-Ministerium. 
Behr. Zenker. 
. 27) Decret 
wegen Bestätigung der Statuten der Actiengesellschaft für die Thode'sche Papier= 
fabrik zu Hainsberg; 
vom 28sten März 1857. 
  
De Ministerium des Innern hat im Einverständnisse mit dem Justizministerium den 
Statuten der von der Allgemeinen Deutschen Ereditanstalt zu Leipzig zu begründenden 
Actiengesellschaft für die Thode'sche Papierfabrik zu Hainsberg die nachgesuchte Bestätigung 
mit der Wirkung ertheilt, daß den darin enthaltenen Bestimmungen allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Bestätigungsdeeret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 Ssten März 1857. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
  
  
  
A 28) Verordnung 
zu Publication des über den Schutz dramatischer und musikalischer Werke gegen 
unbefugte Aufführung unterm 12ten dieses Monats gefaßten Bundesbeschlusses; 
vom 3lsten März 1857. 
□ „ 
Won, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
2c. 74. 2c. 
verkünden hiermit, daß über den Schutz dramatischer und musikalischer Werke gegen un- 
befugte Aufführung unterm 1 2ten dieses Monats in der 1 Oten dießjährigen Bundestags- 
sitzung Folgendes beschlossen worden ist:
	        
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