Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(X) 
  
Artikel 284 des Strafgesetzbuchs — authentische Erklärung desselben 
Auctionen — welche Behörde die Cassation des Stempels zu den Vrotocollen 
über selbige zu bewirken hat . 
Auerbach, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenvereinsstation daselbst. 
Ausländer — welchen Gewerbesteuerbetrag selbige in den dahren 1858—1860 
zu entrichten haben . 
B. 
Bäckerei und Brauerei zu Cainsdorf, s. Cainsdorf. 
Bank zu Chemnitz, s. Chemnitz. 
— zu Leipzig, s. Leipzig. 
Bankschlächter — welchen Gewerbestenerbetrag selbige im Jahre 1858 zu 
entrichten haben . 
— — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbe— 
steuer 
Königreich, — inwiefern die Benachrichtigungen von Verurtheilungen 
dastger Unterthanen im Königreiche Suchse an deren bimathspollzer 
behörde zu richten sind . . 
Bergaichamt zu Freiberg — dessen Errichtung . 
Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — deren Gerichtsstand in 
biesigen Landen als Inhaberin der Jüterbogk-Riesaer Auschlußbahn 
Bier — Erhebungsfuß bei der Uebergangsabgabe davon 
Bierbrauerei zu Schloß Chemnitz, s. Chemnitz. 
Biermalzsteuer — Erhebung derselben nach dem neuen Landesgewichte 
Bayern, 
Bierverlagsrecht der Landbrauereien auf gewisse einzelne Gasthöfe und 
Schankstätten — Ueberweisbarkeit desfallsiger Ablösungsrenten auf die 
Landrentenbank 
Bitterfeld-Leipziger Eifenbahn' — deren Tract 
Brand, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse 
Brandis, Stadt, — Bestätigung der dasigen Spareassenordnung . 
Brandverstcherungöanstalt — Immobiliar= — in hiesigen Landen — 
Abänderung einiger auf deren Eintichtung bezüglichen gescblichen Be- 
stimmungen 
Brandoversicherungscasse — Beiträge dazu im n Jahre 1858. . 
————-FnatwnderBektragedazufurdieJahte1859und1860.. 
Branntweinbrenner — welchen Gewerbestenerbetrag dieselben im Jahre 
1858 zu entrichten haben 
— — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbesteuer 
Brauereien, s. Landbrauereien. 
Brauereiinhaber — selbige haben bei Einreichung der Verzeichnisse über 
ihre Gewerbsräume und Betriebsgeräthe die Malzquetschmaschinen mit 
anzumelden 
Brückenwgagen — Ermächtigung der Tichämter zu deren Stempelung 
Bund, deutscher, — Bestimmungen über die Kriegsverfassung desselben. 
  
  
Tag. 
15 Juli 
1 1857 
31 Dec. 
1858 
9 Dec. 
21 Sept. 
12 Aug. 
10 Febr. 
20 Dee. 
4 Juni 
7 Oct. 
7 Oct. 
30 Jan. 
28 Jan. 
10 Aug. 
22 Juli 
3 April 
10 Dee. 
4 März 
11 Aug. 
12 Aug. 
16 Dec. 
14 Oct. 
2 Sept. 
3 Aug. 
  
Seite. 
126 fg. 
1 fsg. 
344 
255 
179 
178, 179 fg. 
378 
13 
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106 
262 
262 
15 
6 
173 
174 g. 
87 g. 
352, 354 fg. 
19 fg. 
183 
178, 179 fg. 
378 
266 
250 
153 fg. 
  
Paragraph.
	        
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