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Artikel 284 des Strafgesetzbuchs — authentische Erklärung desselben
Auctionen — welche Behörde die Cassation des Stempels zu den Vrotocollen
über selbige zu bewirken hat .
Auerbach, Stadt, — Eröffnung einer Telegraphenvereinsstation daselbst.
Ausländer — welchen Gewerbesteuerbetrag selbige in den dahren 1858—1860
zu entrichten haben .
B.
Bäckerei und Brauerei zu Cainsdorf, s. Cainsdorf.
Bank zu Chemnitz, s. Chemnitz.
— zu Leipzig, s. Leipzig.
Bankschlächter — welchen Gewerbestenerbetrag selbige im Jahre 1858 zu
entrichten haben .
— — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbe—
steuer
Königreich, — inwiefern die Benachrichtigungen von Verurtheilungen
dastger Unterthanen im Königreiche Suchse an deren bimathspollzer
behörde zu richten sind . .
Bergaichamt zu Freiberg — dessen Errichtung .
Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft — deren Gerichtsstand in
biesigen Landen als Inhaberin der Jüterbogk-Riesaer Auschlußbahn
Bier — Erhebungsfuß bei der Uebergangsabgabe davon
Bierbrauerei zu Schloß Chemnitz, s. Chemnitz.
Biermalzsteuer — Erhebung derselben nach dem neuen Landesgewichte
Bayern,
Bierverlagsrecht der Landbrauereien auf gewisse einzelne Gasthöfe und
Schankstätten — Ueberweisbarkeit desfallsiger Ablösungsrenten auf die
Landrentenbank
Bitterfeld-Leipziger Eifenbahn' — deren Tract
Brand, Stadt, — Bestätigung des Regulatios für die dasige Sparcasse
Brandis, Stadt, — Bestätigung der dasigen Spareassenordnung .
Brandverstcherungöanstalt — Immobiliar= — in hiesigen Landen —
Abänderung einiger auf deren Eintichtung bezüglichen gescblichen Be-
stimmungen
Brandoversicherungscasse — Beiträge dazu im n Jahre 1858. .
————-FnatwnderBektragedazufurdieJahte1859und1860..
Branntweinbrenner — welchen Gewerbestenerbetrag dieselben im Jahre
1858 zu entrichten haben
— — Betrag der von selbigen im Jahre 1859 zu entrichtenden Gewerbesteuer
Brauereien, s. Landbrauereien.
Brauereiinhaber — selbige haben bei Einreichung der Verzeichnisse über
ihre Gewerbsräume und Betriebsgeräthe die Malzquetschmaschinen mit
anzumelden
Brückenwgagen — Ermächtigung der Tichämter zu deren Stempelung
Bund, deutscher, — Bestimmungen über die Kriegsverfassung desselben.
Tag.
15 Juli
1 1857
31 Dec.
1858
9 Dec.
21 Sept.
12 Aug.
10 Febr.
20 Dee.
4 Juni
7 Oct.
7 Oct.
30 Jan.
28 Jan.
10 Aug.
22 Juli
3 April
10 Dee.
4 März
11 Aug.
12 Aug.
16 Dec.
14 Oct.
2 Sept.
3 Aug.
Seite.
126 fg.
1 fsg.
344
255
179
178, 179 fg.
378
13
396
106
262
262
15
6
173
174 g.
87 g.
352, 354 fg.
19 fg.
183
178, 179 fg.
378
266
250
153 fg.
Paragraph.