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E
Anderweiter Nachtrag
zu den Statuten des Königl. Sächsischen Verdienstordens vom 12ten August 1815.
Wagn, Johann, von GOLEs Gnaden König von Sachsen
ꝛc. . 4.
haben Uns bewogen gefunden, die Statuten des Verdienstordens vom 1 2ten August 1815
und die Nachtragsbestimmungen zu denselben, vom 2 4sten September 1849 in nachstehender
Weise zu ändern und zu ergänzen.
1. Die fünfte Classe des Verdienstordens erhält die Bezeichnung „Ehrenkreuz des Ver-
dienstordens“ und wird die unter 2 des Nachtrags zu den Statuten, vom 2 Asten September
1849 dafür bestimmte Benennung „Kleinkreuz“ hiermit aufgehoben.
2. Was über die Decoration des Kleinkrenzes in dem Nachtrage zu den Statuten vom
2 4sten September 1849 unter 3 bestimmt worden, gilt nunmehr von dem Ehrenkrenze.
Z. Bei Beförderungen zu einer höheren Classe des Ordens, sind die früher erhaltenen
Ordenszeichen, einschließlich der Medaillen, an die Ordenscanzlei zurückzugeben.
Dresden, am 1 Sten März 1858.
Johann.
« Heinrich Anton von Zeschau,
Ordenscanzler.
Wilhelm Bär,
Ordenssecretär.
22) Bekanntmachung
eines Nachtrags zu den Statuten des Königl. Sächsischen Albrechtsordens;
vom 3ten April 1858.
Waogn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
224. 10. 20c.
haben auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern und des Ordenscanzlers Uns be-
wogen gefunden, behufs der Vertauschung der bisherigen Bezeichnung der fünften Classe bei
16“