Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(85) 
E 
Anderweiter Nachtrag 
zu den Statuten des Königl. Sächsischen Verdienstordens vom 12ten August 1815. 
Wagn, Johann, von GOLEs Gnaden König von Sachsen 
ꝛc. . 4. 
haben Uns bewogen gefunden, die Statuten des Verdienstordens vom 1 2ten August 1815 
und die Nachtragsbestimmungen zu denselben, vom 2 4sten September 1849 in nachstehender 
Weise zu ändern und zu ergänzen. 
1. Die fünfte Classe des Verdienstordens erhält die Bezeichnung „Ehrenkreuz des Ver- 
dienstordens“ und wird die unter 2 des Nachtrags zu den Statuten, vom 2 Asten September 
1849 dafür bestimmte Benennung „Kleinkreuz“ hiermit aufgehoben. 
2. Was über die Decoration des Kleinkrenzes in dem Nachtrage zu den Statuten vom 
2 4sten September 1849 unter 3 bestimmt worden, gilt nunmehr von dem Ehrenkrenze. 
Z. Bei Beförderungen zu einer höheren Classe des Ordens, sind die früher erhaltenen 
Ordenszeichen, einschließlich der Medaillen, an die Ordenscanzlei zurückzugeben. 
Dresden, am 1 Sten März 1858. 
Johann. 
« Heinrich Anton von Zeschau, 
Ordenscanzler. 
  
Wilhelm Bär, 
Ordenssecretär. 
  
22) Bekanntmachung 
eines Nachtrags zu den Statuten des Königl. Sächsischen Albrechtsordens; 
vom 3ten April 1858. 
Waogn, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
224. 10. 20c. 
haben auf den Vortrag Unseres Ministeriums des Innern und des Ordenscanzlers Uns be- 
wogen gefunden, behufs der Vertauschung der bisherigen Bezeichnung der fünften Classe bei 
16“
	        
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