Abschluß der
Bücher. Be—
kanntmachung
halbjähriger
Uebersichten.
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Dieses Deckungsverhältniß wird dergestalt festgestellt, daß die im Umlaufe befindlichen
Banknoten und Bankcassenscheine und die ohne vorherige Kündigung jederzeit rückzahlbaren
Depositen bis zum Gesammtbetrage von Sechs Millionen Thaler zur Hälfte, der über Sechs
Millionen Thaler hinausgehende Betrag aber zu zwei Drittheilen durch gemünztes oder unge-
münztes Silber gedeckt sein müssen.
Der durch Metallwerth nicht gedeckte Theil des Nominalbetrags der wirklich ausgegebenen
Banknoten und Bankcassenscheine, sowie der ohne vorherige Kündigung jederzeit rückzahlbaren
Depositen muß stets in Wechseln oder Anweisungen der § 15 der Statuten bezeichneten Art in
den Portefeuilles der Bank vorhanden sein.
Die Banknoten und Bankcassenscheine bedürfen der Mitvollziehung des Commissars der
Staatsregierung, welcher dafür verantwortlich ist, daß obenbemerkte Verhältnisse der Fonds zu
den ausgegebenen Banknoten und Bankeassenscheinen und vorhandenen ohne vorherige Kündig-
ung jederzeit rückzahlbaren Depositen nicht vermindert und daß die Baarbestände, mit Ausnahme
des Bedürfnisses für die currenten Ausgaben, unter seinen Mitverschluß genommen werden.
Die Zweigbanken sind zur sofortigen baaren Einlösung in der gesetzlich bestehenden Lan-
deswährung in Silber nur verpflichtet, insoweit es deren baarer Cassenbestand erlaubt, jeden-
falls aber binnen 72 Stunden nach Vorzeigung.
§ 94. An einem von dem Directorium und dem Ausschusse festzusetzenden Tage schließt
das Directorium die Bücher ab, fertigt eine Bilanz und legt solche nebst den nöthigen Belegen
dem Ausschusse vor (6§ 59).
In dieser Bilanz, welche einige Tage vor der Generalversammlung durch den Druck zu
veröffentlichen ist, werden die der Bank eigenthümlich zugehörigen Staats= und Privateffecten
genau verzeichnet und der Courswerth derselben so angenommen, wie solche am Tage des Rech-
nungsabschlusses in dem öffentlichen Coursblatte notirt sind.
Ueberdieß hat das Directorium halbjährig eine Uebersicht über die stattgefundenen Ge-
schäfte durch den Druck zu veröffentlichen, monatlich aber eine solche dem Ausschusse mitzutheilen.
Leipzig, am 1 2ten Mai 1858.
Das Directorium der Leipziger Bank.
. Joh. Christian Dürbig. Friedr. Hermann.
Stellvertreter des Vorsitzenden. Vollziehender.
Der Ausschuß der Leipziger Bank.
G. Halberstadt.
Stellvertreter des Vorsitzenden.
Friedr. Söhlmann.
Hermann Schmidt.
Letzte Absendung: am 26sten Juli 1858.