Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

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ständische Zustimmung erhalten haben, wird die Ausschreibung dieser Beiträge in der verein— 
barten Maaße durch Erlassung besonderer Verordnung erfolgen. 
18) Das Expropriationsgesetz wegen einer Zweigeisenbahn von einem Punkte der Zittau- 
Reichenberger Eisenbahn nach den Harthauer Braunkohlenwerken wird in Verfolg der ständi- 
schen Schrift vom 2 7sten Mai dieses Jahres publicirt werden, sobald die Linie für diese Zweig- 
bahn festgestellt ist. 3 
19) Von der durch ständische Schrift vom 3ten dieses Monats ertheilten Ermächtigung 
zu Gewährung der Expropriation für verschiedene Eisenbahnlinien wird vorkommenden Falls 
unter Berücksichtigung der in der angezogenen ständischen Schrift ausgesprochenen Voraus- 
setzungen Gebrauch gemacht werden. 
20) Die zu vollständigerem Abschlusse der Einrichtung und Ausstattung des Elsterbades 
postulirte und von den getreuen Ständen bewilligte Summe von 17,000 Thalern wird nach 
Maaßgabe der in der ständischen Schrift vom öten dieses Monats niedergelegten Beschlüsse 
der getreuen Stände und beziehendlich der in der Beilage zu dem Decrete vom 6ten April= 
dieses Jahres bereits ausgesprochenen Zusicherungen verwendet, dabei insbesondere auch die 
Frage über die in Anregung gekommene, theilweis eiserne Construction des projectirten Ge- 
wächshauses, sowie die eventuelle Benutzung der ertheilten Ermächtigung, jenes Postulat nach 
Befinden um 1500 Thaler zu übersteigen, einer sorgfältigen Erörterung unterzogen werden. 
Auch werden Wir von der nächsten Finanzperiode an das Bad Elster unter einer beson- 
deren Position des ordentlichen Staatsbudgets mit aufführen und einen speciellen Etat dafür 
aufstellen lassen. 
21) Ebenso wird Unsere Regierung von der in der Schrift vom 7ten dieses Monats 
ertheilten Ermächtigung, den Aufwand, welcher sich zur thunlichen Abhülfe der durch die jüng- 
sten Naturereignisse herbeigeführten Nothstände nöthig machen sollte, aus der Staatscasse zu 
bestreiten, unter Berücksichtigung der dabei ausgesprochenen Erwartung, daß mit möglichster 
Sparsamkeit verfahren und nur den unabweisbarsten Anforderungen werde genügt werden, den 
entsprechenden Gebrauch machen, auch über die geschehenen Verwendungen der nächsten Stände- 
versammlung Mittheilung zugehen lassen. 
22) Das Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht soll mit den von den getreuen Ständen 
in der Schrift vom 5ten dieses Monats beantragten Abänderungen und Zusätzen zur Publi- 
cation gebracht, auch den in nurgedachter Schrift gestellten besonderen Anträgen, soweit thun- 
lich, Berücksichtigung zu Theil werden. 
23) Die Publication des Gesetzes über die Gehaltsverhältnisse der Lehrer an den Ele- 
mentarvolksschulen wird mit den in der ständischen Schrift vom 2ten dieses Monats beantragten 
Abänderungen und Zusätzen erfolgen.
	        
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