Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

C 171 ) 
Auf Grund von § 1 des Gesetzes vom 5ten Mai 1851 haben Wir die Publication 
der vorstehenden Bundeskriegsverfassung hiermit verfügt, zu dessen Beurkundung gegenwärtige 
Verordnung eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedrucken lassen. 
Dresden, am 3ten August 1858. 
Johann. 
Bernhard von Rabenhorst. 
  
  
54) Deeret 
wegen Bestätigung der Sparcassenordnung für Ebersbach; 
vom gten Juli 1858. 
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
— 
thun hiermit kund und zu wissen, daß Wir auf den Vortrag Unserer Ministerien der Justiz 
und des Innern zu der Errichtung einer von den Gemeinden Alt- und Neu-Ebersbach zu ver— 
tretenden Sparcasse zu Ebersbach Unsere Genehmigung ertheilt und die dafür entworfene Spar— 
cassenordnung unter Bewilligung der in §§ 1 3, 14 und 16 enthaltenen Rechtsvergünstig- 
ungen dergestalt bestätigt haben, daß dem Inhalte derselben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Urkund ist hierüber dieses 
Decret 
ausgefertigt und unter Beidruckung Unseres Königlichen Siegels von Uns eigenhändig voll- 
zogen worden. 
Dresden, am ten Juli 1858. 
Johann. 
Dr. Ferdinand von Zschinsky. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
30“ 
 
	        
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