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künftighin denjenigen Orten beigezählt werden sollen, welche an der Wahl städtischer Landtags-
abgeordneter Theil zu nehmen berechtigt sind.
Wir bringen daher Solches zu Ergänzung des im § 43 des Wahlgesetzes vom 2 Asten
September 1831 gedachten Ortsverzeichnisses hierdurch zur allgemeinen Kenntniß und wird
zugleich Unser Ministerium des Innern mit Ausführung des hiernach weiter Erforderlichen be-
auftragt.
Gegeben zu Dresden, am ten August 1858.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
56) Verordnung,
die Richtungslinie der Leipzig-Bitterfelder Eisenbahn betreffend;
vom 10ten August 1858.
U Bezugnahme auf die Verordnung vom 2 Ssten Januar 1858, die Erbauung einer
Eisenbahn von Leipzig bis an die Sächsisch-Preußische Landesgrenze in der Richtung nach
Bitterfeld betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1858, Seite 6), wird an-
durch bekannt gemacht, daß auf Grund der genehmigten Detailpläne von derselben Eisenbahn
außer den im § 3 der nurerwähnten Verordnung bemerkten Flurbezirken auch der Flurbezirk
Mockau
betroffen wird.
Dresden, am 1 Oten August 1858.
Ministerium des Innern.
Frhr. von Beust.
Demuth.
57) Bekanntmachung,
die neuen Gewichte betreffend;
vom 12ten August 1858.
u Erleichterung des Publicums hat das Ministerium des Innern auf Vortrag der Nor-
malaichungscommission beschlossen: